Nachdem in der ‘eidesstattlichen VerständnisErklärung und RechtsanspruchsErhebung’, der so genannten ‘FreemanErklärung’ aus dem Jahr 2012 missverständlicher Weise noch von ‘an Eides statt’ und ‘RechtsAnsprüchen’ die Rede war, hab’ ich auf einer Seite zusammengeschrieben, was ein Bediensteter einer Rechtseinrichtung wissen sollte, bevor er mit seinen so genannten Verwaltungsaktivitäten Gefahr läuft, sich sowohl völker- und menschenrechtlich, als auch grundsätzlich die Finger zu verbrennen.
Wer sich als geistig-sittliches Wesen erkennt, der muss nicht unbedingt in der Lage sein, das auch juristisch zu argumentieren… wozu auch? Hier steht’s ja 😉 den Rest weiss das Herz oder das Internet…
Welcome to Freedom!
Rechtsverzichts-Sittlichkeits-AnforderungsErklärung
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