‘Die Zeit heilt alle Wunden’ – nicht das Recht! | Schreiben an den Papst um salvatorische Hilfe

Sittliche Anforderung nach salvatorischer Dreieinigkeit im Namen der Wahrheit 

JHWH

Liebes so genanntes ‚ChristusBewusstsein‘, lieber Stellvertreter desselben, liebe Stellvertreter des Stellvertreters desselben, lieber ‚Nachfolger des Petrus‘, lieber ‚Heiliger Stuhl‘, lieber ‚Bischof von Rom‘, lieber ‚Papst‘, liebe ‚Universale Kirche‘, liebes ‚Haupt der Welt‘, liebe Träger von ‚Leitungsgewalt‘, von ‚Hoheitsgewalt‘, von ‚Ämtern‘, von Rechten, etc., liebe Alle, liebe Welt, liebe Beobachter, liebe Gläubige, liebe Religionen, liebe Tora, liebe Bundeslade, lieber Gott, lieber Heiliger Geist, liebes Selbst!

Sittlichkeit (Moral) ist die Gesamtheit der inneren, auf die Gesinnung bezogenen Verhaltensnormen. Sittliches Verhalten ist das auf das Gute um seiner selbst willen gerichtete Verhalten. Die Ausrichtung am Gewissen und am Guten unterscheidet die Sittlichkeit vom Recht … (Def. Sittlichkeit, juristisches Wörterbuch, G. Köbler)

Der sich am Gewissen und am Guten ausrichtende Geist kann schon alleine aus der Definition von Sittlichkeit heraus, also ‚definitiv‘ nicht im Recht sein, wenn er sich in die Sittlichkeit begibt. Das bedeutet, dass er somit auch definitiv ausserhalb eines wie auch immer gearteten rechtlichen Rahmens agiert, bzw. zu agieren hat. Und, dass das Recht um diesen Sachverhalt weiss, da dies so definiert ist.

Menschenwürde ist der innere und zugleich soziale Wertanspruch, der dem Menschen um seinetwillen zukommt. Die Menschenwürde besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken. Die Menschenwürde ist unantastbar. … (Def. Menschenwürde, juristisches Wörterbuch, G. Köbler)

Der Mensch in einer zwar definierten, aber nicht geregelten Rolle des Rechts. ‚…als geistig-sittliches Wesen … in Freiheit…‘. Nicht ‚als natürliche Person‘ oder ‚Identität‘. Authentisch, in Sittlichkeit, Selbst.

‚Geistige Sittlichkeit‘. Wenn man ganz genau hinhört und dabei berücksichtigt, dass ‚geistig’ etwas mit ‚Spiritualität’ zu tun hat, dass der Klang ‚eL‘ nicht nur im Hebräischen für ‚Gott‘ steht und das grafische Symbol dafür als Buchstabe passenderweise ein ‚rechter Winkel‘ ist, beziehungsweise ‚sitt’ auch schon irgendwie nach ‚Sitzen’ klingt, dann liegt es sehr nahe, das juristisch definierte Wort ‚Sittlichkeit‘ mit der kirchlichen Phrase ‚…er sitzt zur rechten Gottes…‘ in Verbindung zu bringen.

Gleichzeitig ist – zumindest in Fachkreisen – bekannt, dass die katholische Kirche nicht nur für den christlichen Glauben verantwortlich zeichnet, sondern auch für das Recht als solches. Wenn der so genannte ‚Menschensohn‘ oder ‚Ben Adam’ ‚innerhalb‘ der Kirche mit dem Klang ‚Jesus‘ bezeichnet wird, dann ist das weltlich-juristische Pendant dazu allem Anschein nach ‚der Mensch in Sittlichkeit‘. In diesem Sinne und aus katholischer Sicht waltet das geistig-sittliche Wesen ‚im Namen Jesu‘.

Ich, das Wesen, welches man aktuell als ‚Joe Kreissl‘ oder ‚Freeman Austria’ kennt, habe mit Meiner so genannten ‚Freemanerklärung‘ den rechtlichen Rahmen des positiven Rechts verlassen, auf grundlegende Prinzipien verzichtet, Mich in ‚die Wahrheit‘ gestellt und weile seitdem in der Sittlichkeit. Dem Recht ‚gegenüber‘ bin Ich ‚verschieden‘ durch die Tatsache, dass – wenn ‚Alles Recht ab der Grundnorm Fiktion ist‘ (Zitat Hans Kelsen) und Fiktion ‚der Rechtssatz ist, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt‘ – eben die Sittlichkeit ihrerseits gewissenhaft nach Wahrheit strebt, während sich das Recht seinerseits selbst definitiv von der Wahrheit so zu sagen ausschliesst. 

Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. … (Def. Fiktion, juristisches Wörterbuch, G. Köbler)

Mit dem Verlassen des rechtlichen Rahmens habe Ich den juristischen Raum hinter Mir gelassen und bin daher auch räumlich gesehen nicht mehr in ‚Österreich‘ oder ‚der Welt‘. Ich nenne dieses, Mein eigenes, geistig-sittliches Gebiet nostalgie- und liebevoll ‚Erlösterreich‘.

Im Zuge des angestrebten Verkaufes von ‚Schloss Walchen‘ ist der Insolvenzverwalter des Namens jenes Wesens, welchem man den Schlossbesitz juristisch zumutet nun an Mich herangetreten mit der Bitte, Ich möge ‚Mich‘ mit ihm ‚prätorisch‘ vergleichen, damit er nötigenfalls einen ‚Rechtstitel gegen Mich‘ in der Hand hätte, für den Fall, dass Ich das Areal zu einem bestimmten Datum nicht verlassen haben würde. Diesem Wunsch konnte Ich bedauerlicherweise nicht entsprechen, da sich die Sittlichkeit nicht ‚im Recht‘ vergleichen kann, sie müsste dafür die Wahrheit verlassen. Also einigten wir uns darauf, dass Ich Mich einseitig schriftlich erkläre. Was Ich auch tat. Allerdings bemängelte der Insolvenzverwalter an jener Erklärung das Fehlen einer Datumsangabe Meinerseits. 

Diese fehlende Datums- respektive Zeitangabe ist schliesslich der Anlass für dieses Schreiben. Da es sich nicht nur beim österreichischen gesetzlichen Datum um den so genannten ‚gregorianischen Kalender‘, also eine kirchlich päpstliche Vorschrift handelt, die Zeitberechnung im kanonischen Kirchenrecht CIC Can. 200 vorgeschrieben ist und sich das österreichische Zeitzählungsgesetz ebenfalls zumindest mittelbar auf die päpstliche Bulle ‚inter gravissimas‘ bezieht, würde eine Zeitangabe Meinerseits hier einer neuerlichen Normunterwerfung gleichkommen. Dies liesse sich weder mit Meinem Gewissen, noch mit der Wahrheit und schon gar nicht mit der Freiheit vereinbaren. Da der Insolvenzverwalter seinerseits aber eine Zeitangabe von Mir benötigt, um auch die entsprechende Rechtssicherheit für etwaige Käufer begründen zu können, ist es folglich juristisch nicht mehr so gestaltbar, dass Wir uns in Raum und Zeit zur Zufriedenheit aller Beteiligten einigen können. Es fehlt die verbindende Basis, die ‚Brücke‘. Das geistig-sittliche Wesen hat im juristischen Sinne das Gebiet des Raumes und die Dimension der Zeit verlassen. Es ist bei ‚L‘ – sittL Ich – bei ‚Gott‘.

Raum ist das überörtliche Gebiet bzw. das dreidimensionale Gebilde. (Def. Raum, juristisches Wörterbuch, G. Köbler)

Zeit ist die dem Menschen erkennbar die Dauer kosmischer Gegebenheiten bestimmende Dimension. In Ihr verläuft das menschliche Dasein. Dies hat sehr bedeutsame Auswirkungen auf das Recht. (Def. Zeit, juristisches Wörterbuch, G. Köbler)

Gott ist das über dem Menschen stehende, von ihm verehrte Wesen mit übermenschlichen Kräften. … Die christliche Religion geht von einem einzigen, aber dreieinigen Gott (Vater, Sohn und heiliger Geist) aus, der die Welt erschaffen hat und im jüngsten Gericht über die menschlichen Taten mit der Möglichkeit der Gewährung ewigen Lebens urteilt. (Def. Gott, juristisches Wörterbuch, G. Köbler)

Kirche ist die in eigenen Verfassungsformen geordnete, im christlichen Bekenntnis vereinigte Gemeinde und Glaubensgemeinschaft. Sie ist eine Religionsgesellschaft. Die Zugehörigkeit zu den Kirchen beginnt mit der Taufe und endet mit dem Tod oder dem Austritt. Die römisch-katholische Kirche ist nach ihrem Selbstverständnis die alleinige, wahre Kirche, die von Christus zum Wohle der Menschheit gestiftet worden ist und dem Papst als Stellvertreter Christi und Nachfolger Petri as sichtbare Organisation untersteht. … (Def. Kirche, juristisches Wörterbuch, G. Köbler)

Deshalb bitten Wir, der Insolvenzverwalter im Recht und Ich, das Wesen in Sittlichkeit hiermit die Kirche zu Hilfe. Wir bitten den ‚Nachfolger des Petrus‘ in seiner Funktion als ‚Pontifex Maximus‘ darum, uns jene Brücke über den ‚Strom der Zeit‘ zu legen, welche das sittliche Sein mit der rechtlichen Geltung verbindet. Der ‚Nachfolger des Petrus‘ möge mit den beiden Schlüsseln, welche ihm anvertraut worden waren zur salvatorischen Lösung erscheinen und uns bitte dabei helfen, zu einer ‚göttlichen‘, also ‚dreieinigen‘ Einigung zu gelangen. Ich rufe aus der Sittlichkeit zur Erfüllung der Schriften und zum so genannten ‚jüngsten Gericht‘ im Namen der Wahrheit.

Jetzt und in Ewigkeit, Amen

J. K.

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