Die juristische Erklärung des ‘System-Schachmatt durch geistige Sittlichkeit‘ – Aufsatz von Joe Kreissl

Wer sich schon immer gefragt hat, wie er seinem Gegenüber (Behörde, Amt, Gemeinde, Land, Bund, etc…) deutlich macht, worum es beim so genannten ‘Freeman‘ juristisch geht, der sollte sich das hier durchlesen. Acht Seiten, die versuchen, dem System sein eigenes Schachmatt juristisch zu erklären. Ohne lange Paragraphen oder Gesetzestexte, sondern einzig und allein unter Verwendung der juristischen Wortdefinitionen. Liebe Juristen, jetzt seid Ihr dran…


Die juristische Erklärung des Schachmatt durch geistige Sittlichkeit – Joe Kreissl

Die Freiheit des Einzelnen als ‚geistig-sittliches Wesen‘

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Eine SchachmattErklärung an die Regierenden – juristischer Aufsatz von Joe Kreissl

Viele Menschen sehen sich zur Zeit mit der Tatsache konfrontiert, dass sie einerseits zwar ihrerseits als ‚Mensch’ wahrgenommen werden wollen und dies auch in allen Facetten kommunizieren, das ‚System‘ aber immer nur die juristische Fiktion der ‚Person’ sieht, und andererseits der ‚Systembedienstete‘ meistens kaum bis gar nicht versteht, was der Mensch vor ihm nun eigentlich damit meint und ihn vielleicht sogar in die fatale Mühle der Zwangspsychiatrie, bzw. Sachwalterschaft oder sonstiger ‚Zwangsmassnahmen’ zu zwingen versucht. Immerhin „leben wir ja hier in einem Rechtsstaat und es gibt Gesetze und überhaupt man kann ja eh auswandern und man braucht ja nur bei der nächsten Wahl was ändern, und da kann man leider auch nichts machen, das ist halt so, entweder Sie bezahlen das oder ich muss Sie leider, und … usw.“

Deshalb fasse ich hier in – zumindest beabsichtigter – juristischer Klarheit kurz zusammen, warum meines Erachtens und meiner ‚rechtswissenschaftlichen‘ Schlussfolgerung nach das ‚System‘, der ‚Rechtsstaat‘, die ‚Republik‘, der ‚Bund‘, oder wer oder was auch immer NICHT zuständig sind für die Durchsetzung oder Verwirklichung allfälliger ‚staatlicher’ Statuten, Normen, Regeln, etc. des so genannten ‚positiven Rechts‘ gegen Menschen, welche sich dem Staat gegenüber als geistig- sittliche Wesen zu erkennen geben. Ich bediene mich hierfür der juristischen Wort-Definitionen aus dem ‚Juristischen Wörterbuch‘ von Gerhard Köbler, 14. Auflage Verlag Vahlen. (ISBN: 978-3-8006-3415-6). Ich möchte an dieser Stelle einen herzlichen Gruss an Gerhard Köbler hinterlassen und ihm gleichzeitig noch einmal meinen Respekt für sein Wirken, sowie meinen nochmaligen Dank für das äusserst anregende Gespräch im Mai 2014 aussprechen. Ihr Buch ist womöglich ein grösserer Segen für die Menschen auf der Suche nach Freiheit, als für die angehenden ‚Juristen‘ auf dem Weg zur ‚Karriere‘. Vielen Dank!

Das juristische Wörterbuch und seine Definitionen, also die ‚Abgrenzungen‘ der Bedeutungen dient hier lediglich dem Vermeiden von Interpretationskonflikten mit den Juristen unter Euch. Das ist immerhin Euer Wörterbuch. So steht’s da drin, so ist es gemeint. Da brauchen wir nicht um ‚Weltanschauungen herumzuphilosophieren‘.
Ich beginne also einfach einmal mit der juristischen Definition von ‚Person‘ und ‚Mensch‘. Immerhin sagen ja so viele „Ich bin nicht die Person, ich bin der Mensch!“ Dummerweise ist das für das Rechtssystem genau das Selbe. Die natürliche Person IST der Mensch. Das wissen die armen Menschen aber nicht, die einfach nur ‚Mensch‘ sein wollen… daher dieser Aufsatz. Ich möchte damit beiden ‚Seiten‘ helfen im ‚Verständnis des Missverständnisses‘. Gleichzeitig auch noch schnell meinen Dank an Dich, lieber Leser für die Bereitschaft, dies überhaupt zu lesen. In der heutigen Zeit bedeutet das schon etwas… und dafür danke ich Dir. Es kann ja auch durchaus sein, dass Dich dieser Aufsatz vor schwerwiegenden Konsequenzen bewahrt. Oder, dass Du ihn als totalen Schwachsinn abtust, ignorierst, was auch immer – das steht Dir ja dann frei… Du hast ja sicher schon viel komisches Zeugs gelesen, da spielt dieser Aufsatz auch keine grosse Rolle mehr. Lies ihn einfach und entscheide dann Du. Ich bringe hier nur die juristischen Fakten und Argumente. Die Konsequenzen für sein Handeln trägt jeder selbst. Also, los!
Person ist wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Natürliche Person ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner Geburt bis zu seinem Tod.‘ (Def. ‚Person‘ S. 309)
Bedeutet das dann aber auch, dass der Mensch natürliche Person ist, oder stimmt die Gleichung nur in die eine Richtung ‚von der Person zum Menschen…‘?

Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der Mensch steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechts. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.‘ (Def. ‚Mensch‘ S. 273)

Bemerkenswert in dieser Definition ist, dass der Mensch einerseits keine Person ist, sondern ein ‚Lebewesen’ und eindeutig juristisch definiert nicht IM Staat ist, sondern dem Staat GEGENÜBER steht. Nur dann kann er ‚gegenüber‘ dem Staat Rechte haben. Erst die Mitgliedschaft im Staat löst sein Verhältnis mit dem Recht aus.

Staatsangehörigkeit ist die Mitgliedschaft eines Menschen in einem Staat. Die Staatsangehörigkeit ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis, aus dem Rechte und Pflichten erfließen.‘ (Def. ‚Staatsangehörigkeit‘ S. 388)

Wie kann ein Mensch Mitglied werden? Für eine ‚Mitgliedschaft‘ braucht der Mensch eine so genannte ‚Person‘, den einzelnen ‚Angehörigen einer Personengesamtheit‘.
Mitglied ist der Angehörige einer Personengesamtheit.‘ (Def. ‚Mitglied‘ S. 278)

Mitgliedschaft ist das Rechtsverhältnis einer Person zur Personengesamtheit. Die Mitgliedschaft begründet Rechte und Pflichten. Sie ist vielfach ein höchstpersönliches Recht, in anderen Fällen aber auch ohne Weiteres veräußerlich und vererblich.‘ (Def. ‚Mitgliedschaft’ S. 278)

Jeder Mensch hat die Möglichkeit, auf etwas zu verzichten. Der FreemanGedanke ist es, bei gleichzeitigem Sich-Bekennen zur geistigen Sittlichkeit einfach auf das komplette positive Recht zu verzichten. Dadurch wechselt der Mensch aus seinem freien souveränen Willen heraus vor dem Rechtssystem seine eigene Rolle und ist ab diesem Zeitpunkt von eben diesem Rechtssystem sogar als IMMUN nicht nur zu betrachten, sondern auch zu behandeln. Warum? Weil für das Rechtssystem an sich erst ab jetzt die so genannten Menschenrechte zur Geltung kämen. Erst wenn der Mensch aus dem Personenstatus heraustritt, die Verfassung des Staates hinter sich lässt und in den ‚Status‘ von ‚nach der Verfassung‘, also ‚hinterher‘ geht, hätte er den Anspruch auf all diese Rechte, wie Wohnung, Gesundheit, Kleidung, Arbeit, Bildung, Nahrung, etc… all das, was auch die ‚Republik Österreich’ mit der ‚Charta der Europäischen Union‘ im März 2012 sogar in ihren eigenen ‚Verfassungsrang’ gehoben hat. Dieser Aufsatz ist mit ein Versuch, die Republik wieder in die Pflicht zu rufen. Die Pflicht nämlich, Verletzungen der Menschenwürde eines erklärten ‚Freeman’, ‚Souverän’, ‚freien Bewohners der Erde’, etc. verhindern zu müssen und nicht selbst zu verursachen.
Menschenwürde ist der innere und zugleich soziale Wertanspruch, der dem Menschen um seinetwillen zukommt. Die Menschenwürde besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken. Die Menschenwürde ist unantastbar. Daraus folgt, dass einerseits die Würde des Menschen NACH der Verfassung der höchste Wert und damit der Mittelpunkt des Wertesystems ist und andererseits der Staat ausschliesslich um des Menschen willen da ist und Verletzungen der Menschenwürde verhindern MUSS.‘ (Def. ‚Menschenwürde‘ S. 274)
Das wirklich entscheidende Wort in dieser Definition ist das unscheinbare Wörtchen ‚als‘, da wo es heisst: „…der Mensch ALS geistig-sittliches Wesen…“ Das Rechtssystem erkennt nämlich eindeutig und sehr wohl an, dass der Mensch von Natur aus ein freies , selbstbestimmtes Lebewesen ist. Und als solches steht er natürlich und ebenso selbstverständlich weit über seinem eigenen System ‚Rechtsstaat‘. Als geistig-sittliches Wesen halt.

Was ist aber eigentlich mit ‚geistiger Sittlichkeit‘ gemeint? Wie, bzw. wann ist der Mensch ‚geistig- sittliches Wesen‘?

Sittlichkeit (Moral) ist die Gesamtheit der inneren auf die Gesinnung bezogenen Verhaltensnormen. Sittliches Verhalten ist das auf das Gute um seiner selbst willen gerichtete Verhalten. Die Ausrichtung am Gewissen und am Guten unterscheidet die Sittlichkeit vom Recht. in Konfliktlagen zwischen Recht und Sittlichkeit verlangt das Recht grundsätzlich Rechtsgehorsam, berücksichtigt aber die Anforderungen der Sittlichkeit durch Milderung der Rechtsfolge des Rechtsbruchs.‘ (Def. ‚Sittlichkeit‘ S. 379)

Wie bitte?! ‚Die Ausrichtung am Gewissen und am Guten unterscheidet die Sittlichkeit vom Recht.‘

Dieser Satz ist einer DER Schlüsselsätze im Verständnis darüber, warum ein ‚Freeman‘ auf das positive Recht verzichtet! Und das kann ihm niemand verbieten. Weil es nicht ‚geregelt’ ist. Es steht in keinem ‚Gesetz’, dass der Mensch nicht auf das komplette Recht verzichten dürfe. Abgesehen davon, dass man einem Menschen nicht verbieten kann, auf etwas zu verzichten, sei hier der Rechtsgrundsatz ‚Nulla Poena sine Lege‘ angeführt, welcher besagt, dass man Jemanden nicht für etwas bestrafen darf, was nirgendwo steht.

Der Rechtsstaat kann sich folglich gar nicht am Gewissen und am Guten ausrichten und steht somit der geistigen Sittlichkeit per definitionem tatsächlich gegenüber. Das liest sich aus der Definition vom Rechtsstaat.

Rechtsstaat ist der auf die Verwirklichung von Recht ausgerichtete Staat….‘ (Def. ‚Rechtsstaat‘ S. 344)
Für die Realisierung dieser ‚Verwirklichung von Recht’ muss man den Menschen in eine andere Rolle als die des ‚geistig-sittlichen Wesens‘ drängen, bzw. locken. Anders wäre es nicht möglich, ihn zu beherrschen, zu regieren, zu besteuern, zu bestrafen, etc… Intern zwingt sich das Rechtssystem generell selbst dazu, dem Menschen diese andere Rolle direkt ‚anzuvermuten‘. Da nämlich, wo es im §16 ABGB heisst:

‚Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte und ist daher als eine Person zu betrachten.‘

Darin wird bestätigt, dass der Mensch keine Person ist, sondern lediglich ALS eine solche betrachtet wird. Er wird also vor dem und für das Rechtssystem zur ‚Betrachtung’. Der Grund dafür sind laut Begründung seine ‚angebornen Rechte‘, welche angeblich schon durch die Vernunft einleuchten. (Anmerkung: keine Pflichten…) Das Wort ‚angeborn‘ löst hier die erste Verwirrung aus. Entweder, es handelt sich um eine alte Schreibweise, oder das Wort gibt es gar nicht. Es müsste eigentlich ‚angeboren‘ heissen. Und selbst dann ist noch nicht klar, wie man Rechte , bzw. angeboren bekommt und welche Rechte das dann eigentlich in Wahrheit sind. ‚Angeborne‘ Rechte können in diesem Zusammenhang nämlich ausschliesslich die positiven bürgerlichen Rechte des Systems sein. Niemals dürfte man hier – als Begründung für die Betrachtung – die überpositiven ‚Rechte‘ des Lebens im Universum damit meinen. Diese stehen über allen Wesen und sind daher weit ausserhalb jeglicher Reichweite des Rechtspositivismus. Die können nicht gemeint sein, weil sie nicht zur Verfügung stehen. Es können nur die Rechte gemeint sein, die der Mensch mit seiner Geburt mittels Staatsbürgerschaft vom System geschenkt, respektive angeboten oder zugeteilt bekommt.

Die zweite Verwirrung löst die Formulierung ‚schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte‘… ich behaupte einfach einmal, dass die meisten Rechte schon lange nicht mehr vernünftig erscheinen und werde mich in diesem Aufsatz nicht weiter der Problematik ‚Vernunft‘ vs. ‚Verstand‘ widmen. Das machen wir ein anderes Mal…

Es liegt also scheinbar ausschliesslich an dem kleinen Wörtchen ‚als‘, ob der Mensch frei ist oder den Zinssklaven spielen muss. Es ist eine Rolle, die er sich – immerhin ist Sklaverei nicht gestattet – Selbst mit seinem freien Willen für sich zuteilt. Bleibt nur mehr die Frage, ob er sich dessen auch bewusst ist. Da nämlich, wo es um seine ‚Identität‘ geht. Da, wo er sich mit seiner ‚Betrachtung‘ zu ‚identifizieren‘ beginnt, … da, wo er sein natürliches Wesen verlässt. Allein schon die Bezeichnung ‚Identität‘ sagt einem doch schon, dass es mindestens zwei Exemplare von etwas geben muss. Um nämlich das Wort ‚identisch‘ überhaupt verwenden zu können, muss es mindestens zwei Exemplare von was auch immer geben. Der Mensch ist nicht identisch, weil es im ganzen Universum keine zwei identischen Lebewesen gibt. Das Leben ist authentisch. Einzigartig und aus sich selbst heraus. Sui generis.

Der ‚Freeman‘, also der Mensch, der das positive Recht verlassen hat, hat aufgehört, sich zu ‚identifizieren‘. Er AUTHENTIFIZIERT sich stattdessen nur mehr. Zuerst durch ‚Verstand und Sprachvermögen‘, dann durch sein Bekennen zur geistigen Sittlichkeit. Und ein Mensch, der sich dem Guten und dem Gewissen verschreibt, ist alleine schon deswegen keine Bedrohung mehr für etwas oder jemand. Weshalb sich auch die rechtsstaatliche Notwendigkeit jedweden Schutzes von etwas oder jemand vor dem geistig-sittlichen Wesen aufhebt. Der Freeman untersteht höherem ‚Recht‘ als dem positivem. Hier erinnere ich an den Rechtsgrundsatz ‚Lex superior derogat legi inferiori‘, welcher besagt, dass das ‚grössere Gesetz das kleinere bricht‘. Überpositives Recht bricht positives Recht. Das kann man ganz einfach beweisen. Es wirkt und ist auch dann noch, wenn es im positiven Recht bei Strafe verboten wäre.

Überpositives Recht ist absolut und dem Menschen, so wie allen Wesen übergeordnet. Es IST. EWIG. Positives, vom Menschen gemachtes Recht IST nicht, es GILT nur.
Die ‚Grundnorm‘ selbst ist ja schon ‚Fiktion‘. Nachzulesen bei Hans Kelsen, Allgemeine Theorie der Normen, 1979, S. 206 f., bzw. in den Schriften von Alfred Verdroß-Droßberg.

Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. Die Fiktion kann im Gegensatz zur Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden.‘ (Def. ‚Fiktion‘ S. 146)

Das bedeutet, dass bei einer Fiktion und damit auch beim jeglichem ‚Recht‘ von Anfang an klar ist, dass es sich um eine Erdichtung handelt. Wäre das Recht eine Vermutung, dann könnte es ironischerweise sogar gegeben sein.

Vermutung ist die Annahme eines Umstands als wahrscheinlich gegeben….Im Gegensatz zur Fiktion kann bei der Vermutung der vermutete Umstand gegeben sein.‘ (Def. ‚Vermutung‘ S. 452)
Lieber Leser, lieber ‚Beamter‘ (der eigentlich Bediensteter ist), liebes sprachbegabte verständige Wesen auf der Suche nach Freiheit, alles Recht ist Fiktion. Das ist eine nicht zu leugnende Tatsache – auch für das Rechtssystem selbst. Wer das als Jurist negiert, sollte über seine ‚Zulassung‘ nachdenken oder diese in Frage gestellt bekommen. Ganz ernsthaft. Wir befinden uns in einer Zeit des offensichtlichen globalen Wahnsinns. Die Welt liegt in Flammen und schwimmt in Blut. Überall Krieg, Elend, Armut, Krise, Neid, Gier, Angst, Schuld, Terror, Zwang,… Und der Mensch klammert sich an ein System, das – da es sich nicht am Guten und am Gewissen ausrichtet – alleine schon ‚karmisch‘ dem Untergang geweiht ist.
Myriaden von so genannten ‚Experten‘ beschmeissen uns täglich mit neuen Zwangstaktiken gegen die Auswirkungen eines Spiels, das die Menschen ganz legal und ‚von rechts wegen’ gegeneinander aufhetzt und losschickt. Eigentlich und offensichtlich gar nicht mehr zu dem Zweck, dass es den Menschen in ihrem System besser geht, sondern nur mehr um Geld zu verdienen, Steuern oder Staatsschulden zu bedienen, Zinsen oder Profit zu erwirtschaften.

Das ist nicht mehr sehr vernünftig! Und alleine schon aus dieser groben Unvernunft heraus MUSS der erwachsene Mensch sein System irgendwann in Frage stellen und sich Gedanken über Alternativen machen. Es sollte sich ja auch mittlerweile herum gesprochen haben, dass der Freeman sehr wohl FÜR ein ‚System‘ ist. Oh ja! Unbedingt. Aber ein System, das dem Menschen dient. Nicht eines, dem der Mensch zu dienen hat. So eine Erfindung erfüllt ihren wesentlichen Zweck nicht. Nämlich den, dass die Erfindung IMMER dem Erfinder dienen muss, nicht umgekehrt. Der Freeman wünscht jedem Menschen genau das System, das dieser – als geistig- sittliches Wesen – selbst gerne hätte. So einfach. Wir brauchen uns nicht gegenseitig vorzuschreiben, was keinen anderen was angeht. Es genügt, wenn das System der Menschheit genau die Bedürfnisse aller befriedigt. Und zwar nicht auf Kosten, sondern zu Gunsten aller Beteiligten. Das wäre sofort realisierbar. Warum nicht?

Unserer Phantasie und unserem Einfallsreichtum sind keine Grenzen gesetzt. Es wäre dafür im Prinzip nur ein bisschen Verantwortungsgefühl und Wissen gefragt. Einen Teil vom Wissen versuche ich zu vermitteln. So einfach wie möglich, in ehrlichster Absicht und auf der Suche nach Wahrheit. Die Verantwortung liegt natürlich schlussendlich bei jedem Einzelnen selbst. Da hört ja dann auch die Meine auf. Ich habe mich die letzten Jahre durch riesige Gebiete des Rechtssystems gelesen, ich hab’ nachgedacht, philosophiert, analysiert, kombiniert, diskutiert, formuliert, referiert, … und studiert, wie die Mechanismen des Rechtssystems den Menschen in der ‚Gerichtsbarkeit’ halten. Denn alles, was auf dieser Welt passiert, passiert FREIWILLIG!. Das ist das Erschreckende. Aber das ist nur deswegen möglich, weil quasi keiner der Teilnehmer weiss, wo der freie Wille begonnen hat. Immerhin schreit beinahe die ganze Welt laut und verzweifelt um Hilfe. Keiner weiss, dass er selbst es ist, der sich dem System mittels seiner Identifikation mit der Person zur energetischen Ausbeutung ‚hingibt‘.

Nachdem ich das erkannt hab’, war ich kurzfristig meinen ‚Ängsten‘ ausgesetzt, was eine wunderbare Erfahrung darstellte, bis mir klar wurde, dass es im JETZT keine Angst gibt. Da gibt es nur die Liebe zum Leben. Angst reisst uns in die Zukunft, Schuld in die Vergangenheit, beide sind nicht echt… und dann hab’ ich – in dem Bewusstsein, über das was tatsächlich und rein juristisch ‚passiert‘ – per ‚Freeman-Erklärung‘ an die ‚Regierung‘ das ‚Bundesgebiet‘ also das Staatsgebiet der ‚Republik Österreich‘ verlassen. Ich hab’ die Mitgliedschaft im Staat gekündigt. Ich hab’ aufgehört, für die ‚Republik Österreich‘ zu bürgen. Einseitig und empfangsbedürftig.
Kündigung ist die auf die Beendigung eines Schuldverhältnisses (Dauerschuldverhältnisses) gerichtete empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie ist ein einseitiges Rechtsgeschäft….‘ (Def. ‚Kündigung‘ S. 252)
Würde man als Unbeteiligter darüber urteilen wollen, ob der ‚normale Staatsbürger‘ in der hiesigen Rechtsordnung heute noch zu seinem ‚Recht‘ kommt, sei es gegen die Banken, die Versicherungen, die eigene Verwaltung, usw…, oder ob es nicht etwa der Fall sei, dass vielleicht Lügner an die Spitze gelangt sind, oder ob sich innerhalb der Justiz eventuell Korruption breit gemacht hat, … dann sollte man durchaus über den juristischen Begriff ‚Rechtsbankrott‘ als vermutete reale ‚System-Diagnose‘ zumindest einmal nachgedacht haben.

Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtseinrichtung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen.‘ (Def. ‚Rechtsbankrott‘ S. 336)

Wahrheit ist der mit Gründen einlösbare und insofern haltbare Geltungsausspruch über einen Sachverhalt. Die Wahrheit ist die Grundlage der Freiheit. Sie wird verletzt vor allem vom Lügner, Fälscher, Hochstapler und Betrüger.‘ (Def. ‚Wahrheit‘ S. 481)

Freiheit ist allgemein die Möglichkeit der uneingeschränkten Entfaltung. Ihre geistige Voraussetzung ist die (vom Lügner unredlicherweise verlassene) Wahrheit. (lat. in veritate libertas) …’ (Def. ‚Freiheit‘ S. 153)
Ich habe auf den offensichtlichen Rechtsbankrott der ‚Republik Österreich‘ in der Art und Weise reagiert, dass ich mich durch ‚totalen positiven Rechtsverzicht’ in das überpositive Recht zurückgezogen habe. Freiwillig und selbstbestimmt. In Sorge um die künftigen Generationen auf diesem wunderschönen Planeten. Nicht nur die der Spezies ‚Mensch’. Ich spreche von ALLEN! Wir sind hier wirklich und in Echt für etwas verantwortlich, nämlich für das, was wir als Menschen mit dem Leben auf diesem Planeten aufführen. Wir bezeichnen uns ja sogar selbst als so etwas wie die ‚Krone der Schöpfung‘. Ich hab‘ also das Recht gegen die Sittlichkeit getauscht und bin schon allein infolge dieser Tatsache nicht mehr gemäß §16 ABGB als meine Person zu betrachten, sondern ALS geistig-sittliches Wesen. Ich stehe seit dem im Naturrecht. In der Wahrheit und damit in der Freiheit. In DER Freiheit, die das Rechtssystem jedem Menschen als geistig- sittlichem Wesen eigentlich sogar bereits reservierte und vorbehielte, stünde ihr nicht die bisherige, allgegenwärtige juristische IGNORANZ gegenüber all diesen hier zusammengetragenen Tatsachen seitens der Systembediensteten im Wege.
Ich weiss, dass dieser ‚Aufsatz‘ ein wenig zur Lösung bzw. zur Aufklärung dieses traurigen Missverständnisses beitragen wird. Und, dass Du, lieber Leser einer von denen bist, die zumindest einmal bis hierher gelesen haben. Und, dass Du Dir auch die entsprechenden weiteren eigenen Gedanken über das alles machen kannst. Informier’ Dich bitte! In Deinem eigenen Interesse übrigens. Denn nur einmal angenommen, das was hier steht, erweist sich als ‚unwiderlegbar‘, wer wäre dann auf einmal wirklich verantwortlich für das ganze ‚Unrecht‘, das all den Menschen jeden Tag angetan wird? … Richtig. Immer genau der, der das Unrecht unmittelbar ausführt oder antut. Also der Letzte in der ‚Nahrungskette‘ der Befehlsempfänger. Der, der’s schliesslich tut. Nicht Der, der’s befiehlt oder in dessen Namen etwas geschieht. Jeder Mensch ist für sein Handeln immer SELBST verantwortlich. Da, wo das positive Recht nicht hinreicht, da ist jeder selbst verantwortlich für sein Handeln. Da hört man dann auf mit dem Streiten aus Prinzip, da redet man wieder miteinander…
Abschliessend möchte ich mich noch kurz zur rechtshistorisch vielfach diskutierten ‚Volksvermutung‘ in der ‚österreichischen Bundesverfassung‘ äussern.
Der Langtext der so genannten ‚österreichischen Bundesverfassung‘ lautet: ‚Gesetz vom 1. Oktober 1920, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird…‘ Daraus folgt, dass es sich bei ‚Österreich‘ tatsächlich um nichts anderes als eine ‚Rechtseinrichtung‘ handelt. Diese Rechtseinrichtung befindet sich nun aber einerseits offensichtlich im Rechtsbankrott und wurde andererseits offenbar grob vorsätzlich mangelhaft ‚eingerichtet‘. Da nämlich, wo man laut der ‚Drei-Elemente-Lehre‘ zur Einrichtung eines Staates die drei Säulen ‚Staatsvolk‘, ‚Staatsgebiet‘ und ‚Staatsgewalt‘ gebraucht hätte. Mangels eines solchen Staatsvolkes geht man im Bundes- Verfassungsgesetz einfach einmal aus davon. Im Sinne einer Vermutung.
§1 B-VG ‚Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.‘

Wer also in seiner Rechtseinrichtung an alles gedacht hat, dem aber nur noch sein ‚Staatsvolk‘ fehlt, der könnte ja rein theoretisch und womöglich auch faktisch mit sich selbst ausmachen, dass er sein Staatsvolk juristisch ‚vermutet‘. Schliesslich muss sich ja die Rechtsordnung ohnehin am Ende lediglich ‚durchgesetzt‘ haben, würde man einen Staat ‚einrichten‘ wollen.
Staat ist die auf Dauer berechnete Zusammenfassung einer grösseren Anzahl von Menschen (Staatsvolk) auf einem bestimmten Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet) unter Regelung aller für deren gemeinschaftliches Leben notwendigen Belange durch einen innerhalb der Gemeinschaft obersten Willensträger (Staatsgewalt), FALLS sich die von diesem Willensträger aufgestellte Ordnung tatsächlich durchgesetzt hat und keinem völkerrechtswidrigen Zweck dient….‘ (Def. ‚Staat‘ S. 387)
Der Beweis für die eindeutige ‚Volksvermutung‘ in der Formulierung des §1 B-VG liegt in der Tatsache, dass das ‚Recht‘, welches sich mehr und mehr über den Menschen zu erheben versucht, niemals zuvor beim Volk gewesen sein kann, für den Fall, man würde die These vertreten, das Recht ‚käme‘ vom Volk. Kein Mensch hat als ‚Teil des Volkes‘ das Recht, einem anderen Menschen etwas ‚wegzunehmen‘. Nicht seinen Besitz, nicht sein Eigentum, nicht seine Gesundheit, nicht seine Würde, nicht seine Freiheit, … gar nichts! Wer also behauptet, er käme im ‚Namen des Volkes‘ und dürfte uns auf dieser ‚Rechtsgrundlage’ etwas wegnehmen, seien es ‚Steuern‘ oder ‚Fahrnisse‘ oder ‚Zinsen‘ oder ‚Pflichtversicherungen‘, oder ‚Strafen‘, oder ‚Gebühren‘, … , der kann niemals von den Menschen dazu autorisiert worden sein. Weil kein Mensch dieses Recht jemals gehabt hat und es daher auch nicht delegieren, autorisieren, erlauben, befehlen, was auch immer hätte können. Es ist nicht möglich, etwas zu delegieren oder herzugeben, worüber man nicht verfügen kann.
Aus all diesen Gründen verlässt der Freeman per ‚Einschreiben‘ ganz einfach das ‚Staatsgebiet‘, wechselt die Rolle und lebt als geistig-sittliches Wesen in Frieden mit allen weiter. Wäre da nicht dieses letzte juristische Missverständnis. Da nämlich, wo das Zusammenleben in einem ‚Gebietskonflikt‘ dahingärt. ‚Gebietskonflikt‘ deswegen, weil immer alle glauben, das Staatsgebiet hätte etwas mit dem Erdboden da draussen zu tun. Das Staatsgebiet kann schon allein aus der juristischen Definition von ‚Staatsvolk‘ heraus NICHTS Geographisches sein.
Staatsvolk ist die Gesamtheit der Menschen, die sich auf dem Gebiet eines bestimmten Staates befinden und die allein schon infolge dieser Tatsache dessen Staatsgewalt unterstehen. Das Staatsvolk ist das personale Element des Staates. Von ihm geht im demokratischen Staat alle Gewalt aus.‘ (Def. ‚Staatsvolk’ S. 390)
Wenn die Gesamtheit der Menschen auf dem Staatsgebiet das Staatsvolk ausmacht, dann dürften jetzt gerade alle Touristen wählen gehen… dem ist natürlich nicht so. Und daher stimmt die obige Definition nur dann schlüssig, wenn man dem Staatsgebiet die geographische Wirklichkeit nimmt. Deshalb bitte ich zu akzeptieren, dass sich der Freeman NICHT mehr auf Staatsgebiet bewegt, auch wenn er Dir gegenübersteht. Er befindet sich in seinem EIGENEN Gebiet.
Ich nenne dieses Gebiet neuerdings fröhlich und erfreit ‚ERLÖSTERREICH‘. Andere sagen ‚Erde‘, oder ‚Gaia‘, oder ‚Paja Mama‘,… Ich hab’ den ‚bestimmten Teil der Erdoberfläche‘ ‚Österreich‘ juristisch verlassen und bewege mich jetzt auf der ERDFLÄCHE. Auf dem ORIGINAL. ICH BIN.! Erlösterreich, da ist Naturrecht. Keine Grenzen, ein Planet der geistig-sittlichen Freiheit.
Ich bitte ausserdem darum, dass wir uns gemeinsam Gedanken darüber machen, wie wir diese Konflikte jetzt gemeinsam intelligent, erwachsen und für unsere Kinder nachvollziehbar verantwortungsbewusst angehen. Ich bin nicht mehr bereit über all das hier zu streiten. Ich weiche jedoch auch sicher nicht von meinen bisherigen juristischen Schlussfolgerungen ab, zumindest solange nicht, bis man mich nachvollziehbar rational widerlegt. Ich lade Dich, lieber Leser sogar ganz offen dazu ein, das was ich behaupte zu widerlegen… ich freu mich auf anregende Gespräche.

Es ist also – und damit schliesse ich diesen Aufsatz – NICHT ZULÄSSIG, einen Menschen, sobald er sich zur geistigen Sittlichkeit bekennt, als seine Person zu betrachten. Stattdessen ist seine Menschenwürde zu achten und zu schützen. Und er muss sich frei und selbstbewusst selbst bestimmen und in der Umwelt auswirken können. Der Staat MUSS Verletzungen der Menschenwürde verhindern. Nicht verursachen. Sobald sich jemand zum Freeman, Souverän, Freien Bewohner der Erde, Selbstverwalter, und so weiter erklärt, bedeutet das üblicherweise, dass er sich ins überpositive Recht zurückzieht. Selbst dann, wenn er selbst nicht in der Lage ist, dies dem Rechtssystem gegenüber auch zu artikulieren. Dafür schreibe ich ja diesen Aufsatz. Weil es mir reicht. Ganz einfach. Mir reicht die Ignoranz auf der ‚Systemseite’. Man hat es Euch nicht beigebracht, liebe Bediensteten. Das ändert aber nichts an den Fakten…

IHR MÜSST UNS IN RUHE LASSEN! Das sind Eure juristischen Tatsachen. In Eurer Sprache. Ihr könnt jetzt nicht mehr sagen, Ihr versteht nicht, wovon wir sprechen.
Ich hab’ versucht, juristisch zu erklären, warum das Rechtssystem NICHT für den Menschen zuständig ist, warum er nicht seine Person ist, warum er nicht steuerpflichtig ist, nicht meldepflichtig, usw… ich hab’ versucht zu erklären, dass ich sehr wohl FÜR ein System bin, aber auf jeden Fall für ein Besseres… Für uns ALLE!…, ich hab’ versucht, niemanden zu beschuldigen, sondern einfach nur ‚hinzusehen‘ und ‚schlusszufolgern‘, ich möchte Niemandem etwas Schlechtes, sondern, dass wir endlich damit beginnen, einander zu vergeben und ein wahrhaft lebenswertes neues ‚System‘ zum Glück und zum Wohle Aller anzudenken. Dazu müssen wir aber ehrlich sein. Zuerst zu uns selbst und dann zueinander. Das Rechtssystem wird uns dabei nicht helfen. Das weiss ich aufgrund von meinem bisschen Lebenserfahrung und meiner Beobachtungsgabe. Ich hoffe, dass meine Worte, meine Gedanken und mein Tun ein bisschen dazu beitragen, dass die Menschen ihre eigene Macht wiederentdecken und auch langsam und neugierig damit beginnen, die Dinge zu hinterfragen und die eigene Meinung zu suchen. ‚Der Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod.‘ Wir alle sollten auf dem Weg zur Menschlichkeit einander besser ‚verstehen‘ wollen und viel viel mehr miteinander ‚sprechen‘. Ich freu‘ mich darauf und danke Dir aufrichtig für’s Lesen. Und noch viel mehr für’s Nachdenken. In Lak’esh!

Joe Kreissl, Freeman

Joe mit Hut_ausgeschn

 

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24 thoughts on “Die juristische Erklärung des ‘System-Schachmatt durch geistige Sittlichkeit‘ – Aufsatz von Joe Kreissl

  1. peacemaker

    hallo leute,
    ich bedanke mich mal beim Joe, für diesen Aufsatz, er spricht wohl allen aus dem Herzen, und so sollte es auch sein, von Herz zu Herz, meines ist auf jeden Fall berührt ….
    also, in diesem Sinne, liebe Leute, Friede sei mit Euch, und mit Eurem Geiste, alle Probleme lassen sich friedlich, freundlich, einfach, ehrlich, fair, klar, wahr, …., gerecht lösen, ein respektvolles, wertschätzendes miteinander, …., und alles wird gut, ….
    und es verliert keiner sein Gesicht, und/oder Maske, Hülle, ….lat. persona. heißt Hülle, Maske, ….
    Mensch sein, bewusst sein, authentisch sein, …., und dazu Einsicht und Erkenntnis, schlussendlich ist das Leben, Erfahrungen sammeln, Erkenntnisse gewinnen, …., jedoch in friedlicher Art und Weise, und net das andere über einem herrschen, sondern jeder hat ‘ES’, das ist einerseits Eigenverantwortung, Selbstverantwortung und es ist anderseits, emotionale und soziale Kompetenz, die Empathie, das Mitfühlende …., die Liebe zur Natur, dem Nächsten, …., what ever ….

    Also, gehabet Euch wohl, Friede sei mit Euch, und mit Euren Nächsten, ….
    lg
    Gott zum Gruße,
    harald alias peacemaker

  2. Pingback: Frei Sein, aber wie? | Deutscher Informationsdienst

  3. Motek

    Hallo an alle freien Geister und die die es noch werden wollen,
    Seit langem grüble ich wie ich meine Willenerklärung formuliere und immer wieder drängt sich irgendwann die immer dieselbe Frage auf, warum eigentlich überhaupt etwas erklären..
    Ok, einerseits damit die Verwaltungsangestellten ein Schriftsatz haben denen man Ihnen im Falle eines Falles vor die Nase halten kann mit dem Komentar, da stehts doch alles schwarz auf weis.. andererseits für einen selbst, um die Beweggründe besser zu verinnerlichen und in einer Diskussion schneller argumentieren zu können.
    Doch gibt es einen Praktischen Nutzen eine Willenserklärung zum Menschen oder wie auch immer mann es nennen möchte an die Herschenden zu übersenden. Bleibt es nicht gänzlich unberücksichtigt, die haben doch nicht etwa einen Vorgang für eine Solche Erklärung, noch können wohl die wenigsten Regierungsangestellten genügend Ernsthaftigkeit aufbringen um das Niedergeschriebene auch nur im Ansatz verstehen zu können.
    Wie dem auch sei..
    Ich muss bei meinen Ausfertigungen immer an einen in Inhaftierten denken der eine Flucht plant und im Vorfeld aber die Gefängnissdirektion darüber in Kenntniss setzt. Also, wenn man dem Zinseszins-Versklavungssystem wirklich entfliehen will, dann doch wohl am bessten auf dem Wege der völligen Unerkantheit, oder?
    Versteht mich nicht falsch, ich schätze die Arbeit von Leo und die Bankrotterklärung ist mir eine unglaublich hilfreiche Krüke bei der Vorbereitung meines Ausbruches gewesen, was ich nur meine ist, auf eine Kündigungsbestätigung des Vereins Rechtsstaat können wir wohl bis zum nimmerleinstang warten.
    Naja, ich werde meine Kündigung wohl doch irgendwann mal abschicken, will ja nicht so arklichtig täuschen wie unsere Verwalter.
    Der Mensch ist eben nach Wahrheit und Aufrichtigkeit bestrebt, wahrscheinlich versuche ich es deshalb immer wieder aufs neue mit der Erklärung.

    Adios Ihr Lieben
    und vielleicht bis bald

    Wahrhaftig
    Marek

    • Joe Kreissl Post author

      Lieber Marek,
      Du triffst es ‘auf den Punkt‘ 😉 niemand braucht eine FreemanErklärung abzugeben. Die Entscheidung, sich in die geistige Sittlichkeit zu verabschieden geschieht im Innen und nicht schon wieder durch ein paar Zeilen auf Papier… es zu ‘Lesen’ hilft allerdings, wenn man mit dem System argumentieren muss, weil es wieder einmal ‘Betteln’ kommt. Liebe Grüsse und vielen Dank für Deine klaren Worte, Joe

  4. radikalerschalk

    Hallo Joe, hallo an alle Anderen. Ich finde die Schachmatterklärung einfach genial und wollte mal fragen ob schon mal jemand so eine Erklärung gegeüber der BRD abgegeben hatt. Die Paragraphen wären evtl. andere und anders formuliert. Oder bezieht sich Eure Initiative nur auf Erlösterreich? Ich finde wir sollten uns weltweit von unseren ,,Regierungen “und Ihrem ,,Recht” lossagen. Da mir aufgrund der Pflege meiner zwei schwerbehinderten Kinder die Zeit fehlt alle Paragraphen selbst zu wälzen, wäre ich für jeden Tip dankbar, da ich beabsichtige selbst auch so eine Erklärung aufzusetzen. Keine Macht für Niemand! und liebe Grüsse aus’m Mülsengrund, tobi

  5. Freiherr von Gedanken

    Lieber Joe. Vielen lieben Dank für Dein Wirken!!!
    In Bezug auf die Menschenwürde, die “nach der Verfassung der höchste Wert und damit der Mittelpunkt des Wertesystems ist” (Köbler unter “Menschenwürde”), ist es doch bemerkenswert, dass der Begriff “Selbstbewusstsein” nicht näher definiert ist. Komisch, oder?! Denn genauso wie der Begriff “Freiheit” ist auch der Begriff “Selbstbewusstsein” nämlich ganz und gar nicht in sich so schlüssig und bedürfte meines Erachtens unbedingt einer genaueren Beschreibung.
    Unter “Menschenwürde” weiter oben steht: ” Die Menschenwürde besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken.” Wenn der Begriff “Selbstbewusstsein” nicht klar definiert ist, obliegt er immer einer jeweiligen Interpretation, wann sich der betreffende Mensch, welcher sich als solcher dem System gegenüber zu erkennen gibt, im vollem Bewusstsein seiner/seines Selbst befindet. Oder reicht auch das halbe Selbst-Bewusstsein? 😉 Wer legt das fest und wie kann man sich mit seinen Mitmenschen auf einen gemeinsamen Nenner einigen? Ich frage deshalb, weil mir wichtig ist, alle Lücken zu schließen. Denn ich sehe hier die Möglichkeit des juristischen Winkelzuges zu behaupten, dass sich der Mensch eben nicht voll umfänglich im Bewusstsein seines Selbst befindet und deswegen der Betreuung durch das Rechtssystem bedarf.
    Weißt Du, was ich meine? Oder sehe ich einen bestimmten Aspekt noch nicht klar genug?

    • Joe Kreissl Post author

      Ein super Hinweis – ich danke Dir! Ich denke, dass Freiheit und Selbstbewusstsein – und zwar nicht nur in der juristischen Definition – ein wesentliches Wirkungsprinzip ist. Für Alles und Jeden. Die Frage ist halt nur, inwieweit er in seinem Wesen in der Lage ist, Freiheit zu leben. Immerhin ist ein Vogel freier als andere, wenn es um s Fliegen geht, ein Fisch wiederum, wenn’s ums Tauchen geht, usw… Natürlich hängt dieses ‘selber bewusst sein‘ die Begrenzung des eigenen Zustands. Nach ein paar Bier bist Du anders ‘bewusst’, als nach ein paar Gläsern Wasser… Wer also bewusst respektive nüchtern genug ist, der ist in der Lage, seinen BewusstseinsZustand und seine Freiheit zu artikulieren. Im Einzelfall hängt das Ergebnis stark von der jeweiligen Ignoranzschwelle des Gegenübers ab 😉 Jedes Wesen ist sich seiner Selbst bewusst. Spätestens beim ersten Durchfall… hahahaha alles Liebe, Joe

  6. Pingback: System Schachmatt – Die juristische Erklärung des System-Schachmatt durch geistige Sittlichkeit – Aufsatz Joe Kreissl | Blog von Klaus Schreiner Österreich, Tirol, Innsbruck

  7. foreasy

    Es ist wohl eines der Top3 Ereignisse in meinem Leben, sowohl von den Emotionen, als auch ein bisschen der finanziellen Erlösung, aufgrund dessen dass ich Dich kennen lernen durfte!!!! Aber über allem steht die Ehre Dich zum Kumpel (glaub ich 😉 ) zu haben. Und ich glaub ich bin in verdammt guter Gesellschaft. Nochmal schön. Alles Liebe Jo! Und zum Xten mal Danke für Deine Infos, Dein sein,…usw.!!!!!! (Haus!!!!)Taxler Mandi

  8. Pingback: System Schachmatt | Viel Spass im System

  9. evolutiv

    Hallo Joe!

    Auch ich möchte mich einfach hier bedanken, dass ich nach schon so langer Recherche mit allem Alternativen nun doch auch auf dich gestossen bin. Ich weiß gar nicht, warum ich ständig an dir vorbei geschaut habe. 🙂

    Das Konzept der Webseite hakt bei mir noch etwas, gerade, da ich letztes Jahr die gleiche Richtung eingeschlagen habe, mir allerdings die Zeit für solch ein komplexes Werk fehlt.

    Deinen Artikel des Mensch seins in dieser Ausarbeitung ist Spitze und muss unbedingt verbreitet werden. Auch ich werde diese Sichtweise etwas ausarbeiten und vielleicht noch auf meiner Webseite veröffentlichen.

    Besten Dank und viel Erfolg.
    Liebe Grüße aus Osnabrück im Norden Deutschlands
    Dennis

  10. Oudelia

    Ich hab da jetzt mal meine eigene Systemkündigung niedergeschrieben, wobei i mi an Joe`s Eidesstattliche ziemlich angehängt hab.
    Danke Joe

    An die
    Republik Österreich
    Bundeskanzleramt
    Werner Faymann
    Ballhausplatz 2
    A-1014 Wien

    An das
    Bundesministerium für Inneres
    Mag.Johanna Mikl-Leitner
    Herrengasse 7
    A-1014 Wien

    An den
    Obersten Gerichtshof
    Hon.Prof.Dr. Eckart Ratz
    Schmerlingplatz 11
    A-1016 Wien

    An das
    Land Oberösterreich
    LH Dr. Pühringer
    Landhausplatz 1
    A-4021 Linz

    EIDESSTATTLICHE AUSZUG UND RÜCKZUG ERKLÄRUNG

    Diese Bekanntmachung richtet sich offiziell an die oben und unten genannten Parteien, Beamten und Organe, sowie deren Unterinstanzen und alle ihre Nachfolger.

    An die Republik Österreich, all ihre Organe, sowie sämtliche betroffenen oder interessierten Personen oder Personengesellschaften, sowie deren Nachfolger.
    Außerdem in weiterer Folge und für alle Zeit an sämtliche Nationen und Personen, sowie alle Menschen auf dem Planeten Erde.

    Freiwillige Stellungnahme und zur Kenntnisnahme

    Diese schriftliche Mitteilung bestätigt, dass Sie hiermit auf diesem Wege korrekt davon in Kenntnis gesetzt wurden. Wobei damit Genüge getan ist, dies – im Sinne der organschaftlichen Vertretungen – lediglich den höchsten Instanzen und nicht auch allen anderen untergeordneten Instanzen gesondert mitzuteilen.
    Es unterliegt in Ihrem bestehenden System Ihrer Pflicht, dies allen anderen Gerichten, Behörden, Ämtern und Personalabteilungen zu übermitteln und bekannt zu machen, dass ich von sofort an als Mensch handle, wirke und somit auch von Ihrem System genauso behandelt und gesehen werden muss. Das System ist für Personen gemacht und ausgelegt, der freie Mensch fällt daher heraus – unterliegt nur Gott und keinen Systemen.
    Und, dass jeder, der mich in meinem rechtmäßigen Wirken und Ausdrücken stört, nachdem ihm diese, meine freiwillige Bekanntmachung mitgeteilt wurde und der verabsäumt ordnungsgemäß zu verhandeln oder eine rechtmäßige Gegenbehauptung zu tätigen, mein von Gott gegebenes natürliches Recht verletzt und sich dafür in einem ordentlichen Gericht verantworten müssen wird.

    Hiermit teile ich Ihnen in vollem Besitz meiner geistigen Fähigkeiten, wachem Bewusstsein, reinen Herzens und in liebevoller, respektvoller Absicht folgendes mit:

    Eidesstattliche Verständnis-Erklärung mit Rechtsanspruch

    Ich bin ein völlig freies, liebevolles, spirituelles, souveränes, selbstständiges Wesen, geschaffen von der höchsten Schöpfung, benannt Gott.
    Ich wurde mit göttlicher Energie ausgestattet und habe den freien Willen in mir. Dies ist eine unumstößliche Tatsache.
    Ich bin in den Körper inkarniert, welchen nur ich mit meiner Energie zum Leben befähige, der als Mensch bekannt ist.
    Diese Tatsache macht mich zum alleinigen Erhalter und Besitzer dieses Menschen, welcher mit Sabine Buchegger benannt ist.

    Ich, sichtbare Sabine Buchegger, lebe in Einklang mit allen Lebewesen auf, um und in der Erde.
    Ich unterliege einzig und allein meinem Erschaffer und beanspruche hiermit offiziell das von jeher und immerwährende Recht, in Liebe, Freiheit, Frieden, Souveränität, freien Willens, nach besten Wissen und Gewissen samt meiner materiellen, eigentümlichen und erschaffenen Besitztümern auf dieser Erde zu leben.
    Mein Streben und Talent gilt dem höchsten Schöpfer zu dienen.
    Mein jetziges Erdenleben wurde gewählt, um ein Ausdruck der göttlichen Schöpfung zu sein.

    Ich erhebe somit mein Recht:

    Souverän, selbstständig und friedvoll mit allem Respekt und Liebe mir und jedem Lebewesen gegenüber zu treten.
    Das und jedes Leben anerkennend anzusehen, welches es in Wahrheit ist und somit als vollkommen heilig zu behandeln.
    Hilfe an Jedem zu leisten, der freiwillig dies kund tut oder offensichtlicher Hilfe bedarf.
    Meinen Körper selbstständig zu versorgen – nach meinem Wissen und besten Absichten, solange ich diesen belebe.
    Niemand kann und darf jemals über diesen bestimmen oder versorgen, falls dies nicht ausdrücklich unter Zeugen von mir bewilligt wurde.
    Medizinische, technische und chemische Versorgung wird hiermit strikt untersagt und wird mit höchstbemessenem Schadanspruch enden.
    Ich werde jetzt und zukünftig jedem Leben in Achtung dessen gegenüber treten und selbiges mit deren Eigentum und Schöpfung, wie auch dessen Besitz ehren.

    Sollte es dennoch in unbeabsichtigter Form zu Schaden kommen, so wird dies unter den beteiligten Wesen in dessen Sinne von mir bereinigt,
    geklärt und ausgeglichen.
    In diesem Sinne wird jetzt und zukünftig mein Erdenleben von mir gestaltet, verwaltet und erhalten.
    Ich bin und unterliege daher – wie jedes andere Lebewesen auch – den Gesetzen der Schöpfung und in dem Wissen dieser unumstößlichen Tatsache
    habe ich und jeder Mensch das Recht auf eben dieses gleiche Recht, sein Leben in Freiheit mit eigenem Willen zum Ausdruck zu bringen.
    Gegeben von Gott für alle Menschen gleichsam.

    Bekundung des alleinigen Rechtsanspruchs über die Person Buchegger Sabine und derer Rechte und Pflichten.

    Da dies nun in freiem Willen und bei vollem Bewusstsein sowie dem kürzlich erlangten WISSEN über mein Recht gegenüber dem Staatssystem und allen dessen, die sich über meine Person berechtigt hatten, nehme ich nun voller Freude, deren Name Buchegger Sabine ist, wieder in meine Verantwortung zurück.

    Ich beanspruche das Recht völligen freien Willens und Freiheit.
    Jegliche Verträge oder Vereinbarungen, die zuvor auf diese Person hin geschlossen wurden oder jene, die unter Drohung oder Zwängen geschlossen werden, unter Nötigung oder Zwang eingegangen gegen meinen freien Willen oder Wissens oder unter vorgetäuschten oder gar schädlichen Tatsachen heraus entstanden, haben hiermit ihre Gültigkeit verloren.
    Gleichfalls haben Verpflichtungen aus oder in solchen existierenden Schriftstücken ihre Wirksamkeit verloren.

    Ich beanspruche das Recht auf Gleichberechtigung.
    Da für mich, wie meiner selbst auch jedes lebende Wesen gleich ist und es das Heiligtum der höchsten Form darstellt, werde ich jedem Menschen gleichgestellt begegnen, dessen freien Willen würdigen und die daraus ergebenden Ausdrücke achten.
    Weder werde ich sein wie mein Recht auf Freiheit und Rechte verletzen, verurteilen, anklagen oder bestrafen.
    Dies steht nur dem Schöpfer von allem was ist zu.
    Ich trage die alleinige Verantwortung für mein Tun oder Nicht-Tun und werde und habe dies alleinig vor und mit meinem Schöpfer zu verantworten.
    Aus diesem Grunde, dieser Tatsache heraus und wegen meines freien Willens ist es auch zu meiner Pflicht geworden, aus jeder bestehenden, sicherlich gut gemeinten Verwaltung, Systemen, Vereinen, Gemeinden, Gesellschaften und sonstigen Weltlichkeiten und Religiositäten auszusteigen.
    Um eben dieses souveräne Wesen in Selbstbestimmung und Verantwortung unter Gott, der Schöpfung stehend sein zu können.

    Somit bin Ich laut Ihrer niedergeschriebenen sprachlich benannten Ausdrucksform ein geistig sittliches Wesen mit Vernunft und Sprache ausgestattet, bekannt als Mensch und nehme Abstand von jedem Recht aus den niedergeschriebenen Rechten, die meiner Person bei Geburts- und Staatsbürgerschaftsurkunden-Ausgebung übertragen wurden.
    Und gebe hiermit meinen Rückzug aus dem System bekannt, welche unfreiwillige “Mitgliedschaft” somit offiziell gekündigt ist!

    Die Person Sabine Buchegger (geb.07. August 1972) existiert nur als Urkunde (N.: 445/1972) in Ihrem System.
    Diese Person kann jedoch nur in Ihrem System existieren, wenn ich, als lebendiges natürliches Wesen es mit meinem natürlichen Leben ausstatte.
    Da dies der unumstößlichen Tatsache entspricht, nehme ich hiermit aus und von diesen eindeutig einseitigen und ohnedies ungültigen Verträgen vom System auf die Person hin geschlossen Abstand. Sollte sich hinsichtlich und nachsichtlich herausstellen, dass die Verknüpfung der Person Sabine Buchegger mit mir als natürlichem Wesen durch absichtliche Täuschung zu meinem Schaden missbraucht wurde, wird oder werden wird, dann behalte ich mir das Recht vor, Schadenersatzanspruch zu erheben.
    Da ich es bin, die alleiniger Besitzer dieses Körpers ist, auf dessen Tatsache hin ein Name gegeben wurde, den ich auch zukünftig zur Erleichterung aller behalten werde.
    Ich habe daher alleinig das Recht, diese Person Sabine Buchegger zu verwalten und zu regieren.
    Somit bin ich ein vollständiges, souveränes Wesen – jegliche zuvor vermeintliche ungerechte Verwalter und dessen oder deren Verwalter haben ihre Verantwortung über eben diese Person verloren, jegliche Gesetze und sämtliche Statuten sind somit ihrer Gesetzeskraft über/auf diese Person zur Ungültigkeit erloschen.

    Weiters beanspruche ich das Recht auf Verwendung des Namens Buchegger Sabine und behalte mir das Recht vor, bei Verletzung desselbigen Schadenersatzanspruch geltend zu machen. Ausgenommen davon ist die eventuell mögliche Namensgleichheit mit anderen natürlichen Wesen auf dem Planeten.
    Sollte eine Institution, ein Organ, eine Person oder sonst wer mit diesem meinem Namen Verträge oder Vereinbarungen treffen oder Geschäfte machen, behalte ich mir ebenfalls Schadenersatzansprüche gegenüber allen beteiligten Parteien vor, sowie das Recht, sämtliche aus solchen Vereinbarungen oder Verträgen resultierender Erlöse für mein Selbst zu beanspruchen.

    Nur meiner Selbst und ausschließlich ICH werde ab jetzt und zukünftig meine sichtbare Erscheinung – die Person Buchegger Sabine – verwalten,
    bestimmen und regieren.
    Es gibt und besteht absolut keinerlei Grund, mich in meinen Ausübungen der rechtmäßigen Handlungen und Tätigkeiten zu stören, zu kontrollieren, zu überprüfen oder gar zurechtzuweisen!

    Ich beanspruche das Recht auf Obhut meiner Kinder und Kindeskinder, solange dies von denen erwünscht ist.

    Mein privater Besitz und mein Eigentum unterliegen ebenfalls meiner Selbstverantwortung und gegebenenfalls auch meinem Schutze.

    Schadenersatzansprüche werden sich bei Vergehen an mir, meiner Person oder meinen Rechten in Höhe und Summe von € 500,- bis € 70,000.000,- belaufen oder in Goldwert aufgewogen. Dies wird ebenfalls in meiner Vollmacht bewertet sein.

    Alles, das zur Erleichterung meines Körpers der Öffentlichkeit zur Verfügung steht und benützt werden kann, werde auch ich mir meiner Wahl überlassen, ob und wann ich diese in Anspruch nehme.
    Dazu werde ich noch sämtliche Dokumente, die auf meinen Namen ausgestellt wurden, behalten. Zur Konfliktvermeidung dient insbesondere der Führerschein und Reisepass.
    Ebenfalls werde ich zur Konfliktvermeidung alles in meiner Macht stehende tun oder unterlassen, um die Beständigkeit Ihres Systems zu respektieren.

    Mein Bestreben liegt in der Erhaltung meiner Welt – dies bedeutet, der Ihrigen und den Systemen den gleichen Respekt zu zollen. Es geht um ein friedvolles und respektvolles Nebeneinander. Von allen und jeden weiteren Absichten, vor allem jener, die ein fanatisches oder gewalttätiges Gehirn bedürfen, nehme ich besonders Abstand. Dies entspricht weder meinem Sein, noch meinem Naturell oder meinen Gedanken.
    Meine Absicht ist es, dem Schöpfer zu dienen.
    Krieg, Terror, Gewalt, Unterdrückung, Erpressung, Täuschung usw. sind Ausdrucksformen, die hauptsächlich und allein in solchen Personen vorhanden sind, die Angst haben und noch völlig unbewusst ihrer selbst sind und der Meinung sind, dass nur diese Eigenschaften ihnen zu Glück, Macht, Wohlstand oder ihren Träumen verhelfen.
    Mein Interesse besteht lediglich frei vom System in völliger Selbstverantwortung zu leben. Weder sollte dies als Kritik noch als schlecht oder gut für das System eingeschätzt werden, ich stehe dem System völlig neutral und tolerant gegenüber, möchte nur außerhalb des Systems sein.

    Nun, da ich diese Stellungnahme an die höchsten Stellen dieses Systems bereitwillig mitteilte und selbstverständlich gerne jede eventuell missverstandene Gegebenheit beantworte, welche innerhalb einer 10tägigen Frist schriftlich bei mir eingehen muss, wird dies als Norm und Gesetz Gültigkeit haben.
    Sollten in dem umfangreichen Schreiben Formulierungsfehler, die zu Missverständlichkeiten führen, im Nachhinein von mir bemerkt werden, so werde ich Ihnen das sofort mitteilen und verständlich klarstellen.

    Ansonsten wird dies nun als friedliche Lösung angenommen, die jeder Seite genau das geben und vermitteln soll, was es von jeher sein sollte:
    Ein harmonisches, liebevolles, respektvolles und verantwortungsvolles Nebeneinander bestehen und leben lassen!

    In diesem Sinne begrüße und verabschiede ich mich in höchsten Respekt und Liebe

    Freies Wesen im Hier, dessen sichtbare Erscheinung den Namen Sabine Buchegger bekam

    Leonding,03.Dezember 2014

  11. Pingback: “Sektenführer von Hollenbach will Asyl in Österreich” – Versuch einer Klarstellung | WTF!

  12. marcoc

    Danke Joe, ist wieder eine Bestätigung der Dinge wie sie wirklich sind.

    Ich wollte mich Schrit für Schritt aus dem System verabschieden, das geht ja mal ger nicht.
    Heute mal wieder eine Mahnung bekommen, wegen Müllgebühren. Hier in Deutschland zahlt man 1. für die Mülltonne 12,50 im Jahr (eine eigene natürlich nicht möglich) und 2. noch 17,64 pro “Person” im Jahr 3. den eigentlichen Müll mit 7 öken die entleerung.
    Ich war freundlich und habe denen geschrieben das wir zu zweit sind und die 2 Kinder (5/7) außen vor gelassen weil die keine Einkünfte haben. In der Mahnung steht rotz frech das auf diese Adresse 4 “Personen” gemeldet sind!
    Eigene Dummheit, solange wir uns freiwillig als Personen melden, dürfen wir dafür auch zahlen.
    Werd mal versuchen ,mit deinem Aufsatz , ein bisschen Licht ins Dunkle zu bekommen.
    Habe mit der Abfallwirtschaft telefoniert, und dann kommen immer so sprüche wie: “Ja das müssen alle zahlen, das ist schon immer so”.
    Ich frage mich warum so wenig Menschen darüber nachdenken, was wir freiwillig alles so machen!

    Gruß
    Marco

    • Ariane

      Hallo Marco. Also wenn ich mir das Verhältnis anschaue von dem Müll der von Euren vier Personen, auch von Deinen Jungen und Mädchen, über ein ganzes jahr verursacht wird, und der Preis den ihr dafür zahlen müsst, dass mehrere Menschen Woche für Woche im Jahr diesen Müll für Euch abholen, so dass ihr ihn nicht mehr seht, er aber weiter existiert und noch von vielen weiteren Menschen sortiert und bearbeitet wird, und dann isser immer noch nicht “weg”, dann erscheinen diese paar Euro gerade mal aber immerhin als ein Obulus, den Du dafür leistest. Ich glaube, dass es bei der Freimenschbewegung weniger um Pfennigfuchserei und wo der einzelne sparen kann geht, sondern viel mehr um eine ganzheitliche Sichtweise, Lösungen und Alternativen. Danke. Liebe Grüße, Ariane von Herzen

  13. Benedikt

    Grias di Joe,

    Du bist wohl der Mensch des Jahrhunderts, der über österreichischem Staatsgebiet wandelt… du hast im ganzen “Konzert der Wahnsinnigen” den letzten Akt eingeleitet wenn ich das richtig verstanden habe.

    Ich danke der Schöpfung von ganzem Herzen, vor allem das es so einfach ist was du da entdeckt hast.

    in Dank von ganzem Herzen
    Benedikt

  14. logofreak

    Lieber Joe,
    herzlichen Dank für deine Ausführungen, Recherchen und vor allem deine Zeit, um uns eine weitere Sichtweise unseres Systems auf diese eindrucksvolle Art näher zu bringen!

    “Es ist unser Geist, der die Welt erschafft. Alles was man denken und glauben kann, ist möglich”

    Schön, dass es dich gibt!
    herzliche Grüße
    Birgit

  15. selbeer

    hallo joe

    “Gleichzeitig auch noch schnell meinen Dank an Dich, lieber Leser für die Bereitschaft, dies überhaupt zu lesen.”

    … mit viel Vergnügen und bestem Dank zurück!

    lg aus BerIin
    chrlstlan

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