Freeman – Die unantastbare RechtsVorschrift

 

Menschenwürde

So viel wird geschrieben und geredet über die FreemanBewegung, und dass man seitens des Staates mit ‘voller Härte’ gegen die angebliche ‘Staatsverweigerung’ vorgehen wolle…


 

Lieber ‘Staat’,

der erste Widerspruch in dieser Taktik liegt darin, dass der Freeman nicht mehr ‘im Staat’ ist und daher ausserhalb der Befugnisse staatlicher Behörden oder Organe lebt.

Der zweite darin, dass man etwas nur verweigern kann, wenn man es ursprünglich müsste. Die Teilnahme am Staat ist allerdings freiwillig und kann daher nicht verweigert werden. Man könnte von ‘Staatsentsagung’ oder ‘Staatsverlassung’ sprechen. Und wenn der Staat vor lauter Korruption, Ignoranz, Rechtsperversion, Treubruch, Versagen, etc… nicht mehr hält, was er den Bürgern oberflächlich verspricht, dann liegt die Verantwortung beim Einzelnen, darauf zu reagieren…. am Besten rechtmässig! Ab da kommen die Definitionen zum Tragen. Das Recht verlangt grundsätzlich Rechtsgehorsam! Und das ist gut so, sonst könnte ja jeder so tun, wie er will – so, als ob er ‘frei’ wäre… ist er aber nicht, solange er sich mit seiner Identität verwechselt. Er ist ans und im Recht gebunden.

Ein dritter darin, dass die Definition von ‘Menschenwürde’ juristisch unantastbar ist. Darin ist der rechtliche ‘Ausgang’ vorgeschrieben, nämlich die ‘andere Rolle’ des Menschen im Recht, die des ‘geistig-sittlichen Wesens’. ‘Geistig‘ hat einen spirituellen Bezug und meint natürlich den Horizont im Einzelnen. ‘Sittlichkeit’ ist die juristische Moral und meint die ‘Ausrichtung am Gewissen und am Guten’.


 

Wer tatsächlich glaubt, dass man dem ‘FreemanBewusstsein’ mit irgendwelchen neuen Gesetzen oder so entgegentreten könnte, der hat wohl nicht ganz verstanden, was ‘unantastbar’ bedeutet…

Die eigentliche Herausforderung für den Einzelnen während seiner persönlichen Erfreiung besteht ausschliesslich in der Praxis seiner geistigen Sittlichkeit.

Der Mensch ‘als geistig-sittliches Wesen’ ist eine juristisch definierte Rolle. Das macht den Freeman selbstverständlich ebenfalls zum ‘Rechtssubjekt’… allerdings ist sein Rechtsstatus dabei ebenfalls mitdefiniert. Nämlich, dass er sich ‘in Freiheit und Selbstbewusstein selbst bestimmt und in der Umwelt auswirkt’… das ist schön. Oder sollten wir sagen “das ist würdig und recht”…?!
Guten Morgen!



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One thought on “Freeman – Die unantastbare RechtsVorschrift

  1. Johannes Raphael

    Ja, das ist es !

    Guten Morgen Joe,

    I (ch) wollte hier kurz nochmal die Info durchgeben, für die, die noch nicht so weit sind:

    https://ichr.online/?ppx-os=newsletter/newsletter
    http://zentralesmeldeamt.org/
    http://www.schuft-datenbank.org/index.php
    http://opferhilfe-mensch.net/
    http://menschenrechtamt.org/akademie/
    http://menschenrechtamt.org/index.php/de/?view=latest

    LG

    PS: I (ch) finde, wir sollten alle mehr zusammen arbeiten, damit der Weg in die sichere Freiheit und Selbstbestimmtheit auch für weniger mutige, bzw. evtl. von Hilfe und Möglichkeiten Abgeschnittene,
    auch gangbar wird !

    Deswegen die Bitte von meiner Seite: Zusammenhelfen !

    http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeitenverteiler.html
    http://krd-blog.de/

    https://staatenlos.info/

    …insbesondere möchte ich diesen Filmbeitrag empfehlen, in welchem Joe erwähnt wird:

    https://www.youtube.com/watch?v=H22wY0bMoDY

    Danke !

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