Du bist ein Landlebewesen

Nichtschwimmer

Nichtschwimmer werden täglich mehr

Die Zielgruppe dieses Textes sind geistig-sittliche Landlebewesen.

Als geistig-sittliches Landlebewesen unterliegst du NICHT den Statuten, Normen und Ordnungen des sogenannten Rechtsstaates „Republik Österreich“, sondern einzig und allein dem Naturrecht, Grundrecht, kosmischen Gesetz beziehungsweise den galaktischen Empfehlungen. Manche nennen es „Hausverstand“, aber jeder von uns hat hier sicherlich seinen ganz eigenen Zugangspunkt, der ihm oder ihr aufgrund der von der Schöpfung gegebenen Religionsfreiheit (also sozusagen per Naturrecht) auch zusteht.

Wenn du in dieser Angelegenheit ein wenig recherchierst, dann wirst du bemerken, dass das von der sogenannten „Republik Österreich“ angewandte Verwaltungsrecht laut diesem selbst vom Seerecht (Uniform Commercial Code – UCC) betroffen ist. Da es sich bei dir allerdings um ein Landlebewesen handelt, hast du das von der Schöpfung gegebene Recht (Naturrecht, Grundrecht, übergeordnete Recht, etc.), dich aufgrund des geopolitischen Wahnsinns ins Naturrecht (Grundrecht, übergeordnete Recht, etc.) zurückzuziehen. Warum das so ist, soll im Folgenden kurz dargestellt werden.

Seerecht ist fiktives, positives Recht und richtet sich – womöglich im Gegensatz zu dir – NICHT am Guten und am Gewissen aus, da es sich laut Definition des sogenannten Rechtsstaats „Republik Österreich“ von diesem unterscheidet. Hast du dich aus freien Stücken heraus dazu entschlossen, dich am Guten und am Gewissen auszurichten, solltest du aufgrund der aktuell im sogenannten Rechtsstaat „Republik Österreich“ gültigen juristischen Definition von positivem Recht in weiterer Konsequenz von diesem positiven Recht zurücktreten, um aus reinem Herzen heraus sicherstellen zu können, dass keine Gewissenskonflikte entstehen.

Da der sogenannte Rechtsstaat „Republik Österreich“ einen Rücktritt vom positiven Recht in seinen aktuell im Rechtsstaat „Republik Österreich“ gültigen Gesetzestexten nicht vermerkt hat, bewegst du dich mit diesem Rücktritt vom positiven Recht bereits in einer aus Sicht des Rechtsstaates „Republik Österreich“ rechtsfreien Zone.

Dabei gilt es zu bedenken, dass der sogenannte Rechtsstaat „Republik Österreich“ aufgrund der ausgebliebenen Erwähnung eines möglichen Rücktritts vom positiven Recht des sogenannten Rechtsstaates „Republik Österreich“ über keine rechtliche Handhabe verfügt, einen solchen Rücktritt entgegenzunehmen, zu akzeptieren oder abzulehnen. Daraus resultiert der Umstand, dass man die Möglichkeit eines solchen Rücktritts im übergeordneten Gesetz (Naturrecht/Grundrecht/Hausverstand etc.) suchen muss. In Anlehnung an dieses übergeordnete, aus der Schöpfung heraus entstandene Gesetz (Naturrecht/Grundrecht/Hausverstand etc.) wurden die Menschenrechte geschaffen.

In diesen Menschenrechten, die wie gesagt lediglich eine Anlehnung darstellen, wurde in Artikel 4 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der „Vereinten Nationen“ [*] aus dem Jahr 1948 die Sklaverei behandelt:

„Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.“

[*Dies stellt lediglich eine Anlehnung dar, um den gegebenen Sachverhalt besser begreiflich zu machen. Es bedeutet nicht, dass der Verfasser dieses Textes die Vereinten Nationen als legitim betrachtet. Der Verfasser dieses Textes möchte darauf hinweisen, dass er beispielsweise selbst entscheidet, ob er eine Nation oder einen völkerrechtlichen Status anerkennt, und diese Entscheidung keineswegs an die Vereinten Nationen abgegeben hat. Auch versteht der Verfasser dieses Textes nicht, warum die Vereinten Nationen sowohl Japan als auch Deutschland als Feindstaaten deklarieren. Der Verfasser dieses Textes hat keine Feinde, noch ließe er sich vorschreiben, wen er zum Feind haben sollte.]

Sklaverei ist also verboten. Solltest du feststellen, dass du ein geistig-sittliches Landlebewesen bist, und dich am Guten und am Gewissen ausrichtest, kommt dir, wie bereits erwähnt, dass positive Recht des sogenannten Rechtsstaats „Republik Österreich“ in die geistig-sittliche Quere. Da sich das positive Recht, wie ebenfalls bereits erwähnt, per Definition vom Guten und vom Gewissen unterscheidet, würde es dich zwingen, vom Guten und vom Gewissen abzuweichen.

Da du das als geistig-sittliches Landlebewesen natürlicherweise nicht willst, wirst du feststellen, dass es sich bei diesem Sachverhalt um eine versuchte Zwangsmaßnahme des sogenannten Rechtsstaats „Republik Österreich“ handelt. Da eine Zwangsmaßnahme, aus der eine Verletzung deines Gewissens hervorgehen könnte, eine Form der Sklaverei darstellt, welche aufgrund des übergeordneten Rechts verboten ist, befindet sich der sogenannte Rechtsstaat „Republik Österreich“ in einer selbstgeschaffenen rechtlichen Zwickmühle. Du, als geistig-sittliches Landlebewesen befindest dich allerdings nicht in dieser Zwickmühle.

Da der sogenannte Rechtsstaat „Republik Österreich“ wie bereits erwähnt keinen Rücktritt vom positiven Recht vorgesehen hat, dieser Sachverhalt für ein geistig-sittliches Landlebewesen allerdings zu einer Form der Sklaverei führt, und zudem noch der Tatbestand der seelischen Grausamkeit eintreten könnte, erübrigt sich jegliche Kündigung gegenüber dem positiven Recht des sogenannten Rechtsstaats „Republik Österreich“. Eine Kündigung stellt letztlich lediglich ein friedlich-liebevolles Entgegenkommen des geistig-sittlichen Lebewesens dar, um andere geistig-sittliche Lebewesen an ihre von der Schöpfung gegebene Souveränität zu erinnern.

In diesem Artikel wurde eine Exitmöglichkeit aufgezeigt. Der Verfasser dieses Textes möchte jedoch darauf hinweisen, dass dies nur eine einzige Exitmöglichkeit von gefühlten 1.000 Exitmöglichkeiten darstellt, wie man einem Juristen beziehungsweise einem Bediensteten des sogenannten Rechtsstaats „Republik Österreich“ beziehungsweise den Bediensteten ihrer haftungsbeschränkten Tochtergesellschaften, verdeutlichen kann, dass das, „was hier geschieht“ [**]

[**betreffende Problematiken mit Juristen und Bediensteten der sogenannten „Republik Österreich“ beziehungsweise den Bediensteten ihrer zahlreichen haftungsbeschränkten Tochtergesellschaften hier einsetzen],

längst nicht mehr von Seiten des Rechtsstaats „Republik Österreich“ gegenüber einem geistig-sittlichen Lebewesen legitimiert werden kann.


 

In Konsequenz der hier vorgetragenen Befindlichkeiten sei es zu bedenken, inwiefern die sogenannte “Republik Österreich” von einem geistig-sittlichen Lebewesen per Naturrecht als legal betrachtet werden kann.

In weiterer Konsequenz würde das bedeuten, dass sämtliche von der sogenannten „Republik Österreich“, deren offizieller Staatsvertrag sich im Besitz des Kreml in Russland befindet, unterzeichneten Vereinbarungen, Abkommen, Verträge, etc. sowie der Beschluss jeglicher Gesetzestexte für das geistig-sittliche Landlebewesen keine Gültigkeit besitzen.

Die sogenannte „Republik Österreich“, deren Schuldenstand sich aktuell auf etwa 280 Milliarden Euro beläuft, dürfte sich in weiterer Folge darüber Gedanken machen müssen, wer für diese Schulden bürgen soll, wenn immer mehr dieser noch per Seerecht bürgenden Bürger feststellen, dass sie eigentlich geistig-sittliche Landlebewesen sind, und daher Gewissenskonflikten und seelischer Grausamkeit vorbeugen möchten.

In diesem Sinne: Guten Morgen und Herzlich Willkommen an Land

Share

PinIt

Schreibe einen Kommentar