Die juristische Wahrheit des FreemanStatus | Der haltbare Geltungsausspruch über den Sachverhalt mit dem ‘Freeman’

White Rabbit


 

Die juristische Wahrheit des Freemanstatus

Der haltbare Geltungsausspruch über den Sachverhalt mit dem ‚Freeman‘

Wahrheit ist der mit Gründen einlösbare und insofern haltbare Geltungsausspruch über einen Sachverhalt. Die Wahrheit ist die Grundlage der Freiheit. Sie wird verletzt vor allem vom Lügner, Fälscher, Hochstapler und Betrüger.  (juristisches Wörterbuch, G. Köbler)

Diese Urkunde bringt folglich den Geltungsausspruch des geistig-sittlichen Wesens I.Mens, genannt Joe Kreissl zur haltbaren juristischen Geltung, da sie mit dem gleichzeitigen Verzicht auf alle grundlegenden Rechte erfolgt. Die Gründe sind hiermit ‚eingelöst‘.

Es ist immer leicht, etwas, das man nicht auf Anhieb versteht, als ‚verrückt‘ zu bezeichnen oder als ‚ganz schön weit hergeholt‘. Ich respektiere das, erwarte jedoch gleichzeitig, bevor man meine Gedankengänge ins Lächerliche zieht, dass sich der geschätzte Kritiker die erwachsene Mühe macht und einmal kurz darüber nachdenkt, was diese Welt und ihr Funktionieren denn tatsächlich ausmacht. Es ist einzig und allein der gemeinsame Glaube an gemeinsame Regeln oder sagen wir Konventionen. Dagegen ist prinzipiell nichts zu sagen, jedoch sollte man sich spätestens dann seine eigenen Gedanken machen, wenn die gemeinsamen Regeln damit beginnen, den Einzelnen zu drangsalieren, auszubeuten, zu belügen und so weiter… diese Verantwortung liegt jetzt bei jedem Einzelnen von uns. Es geht in letzter Konsequenz darum, die eigenen Glaubensmuster zu hinterfragen. 

Das Wesen ist immer frei! Und das ist auch juristisch ganz genau so vorgeschrieben. Man muss die Zusammenhänge nur suchen gehen und zusammentragen. Wenn der Mensch nicht mehr damit einverstanden ist, dass er als juristische Fiktion, als Person betrachtet wird, dann kann er juristisch durch Willenserklärung die Rolle wechseln. Es geht hier also nicht um die oberflächliche Anfangsthematik ‚Mensch oder Person‘, sondern um eine rechtmässige, andere Rolle des Menschen, die vom Rechtssystem als solche gekannt wird und anzuerkennen ist. Auch, wenn dieser Pfad bisher nicht betreten wurde. Der geistig-sittliche Mensch kündigt freiwillig und selbstverantwortlich die Normunterworfenschaft und zieht sich ins ‚Naturrecht‘ zurück. Nicht, weil er böse ist, sondern weil er mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren kann, dass er Teil eines unmoralischen Systems ist. Er verlässt den rechtlichen Rahmen des positiven Rechts und damit auch das Staats-, bzw. Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates, dessen Angehörigen er als Person spielte. Er schaltet einfach einmal das Konzept von ‚Nation‘ in seinem Kopf ab und betrachtet sich selbst als einer von allen… denn alle Nationen dieser Welt sind doch auch nichts anderes als gemeinsame Abtrennungen von den anderen Menschen.

Gibt es so etwas wie eine Ordnung ausserhalb der Rechtsordnung? Und wenn ja, wie kommt man da hin? Und wenn man die Ordnung wechselt, was sagt die Rechtsordnung dazu? Was gilt dann dort? Wo ist die Grenze? Wer darf dann wo noch was und gibt es einen Schiedsrichter?

Denn eines ist wohl hoffentlich auch dem schärfsten Kritiker klar. Dieser wunderbare Planet kennt ursprünglich keine Vorschriften. Er hat keine künstlichen Grenzen und bietet jedem Lebewesen die individuelle wesentliche Freiheit. Er funktioniert so zu sagen aus sich selbst heraus. Sui generis. Die Menschheit hat halt – warum auch immer – irgendwann damit begonnen, gemeinsame Regeln und Verhaltensnormen aufzuschreiben und für gültig zu erklären. Immer noch gut. Wenn aber mehr und mehr Menschen gar nicht mehr zufrieden sind mit dem so genannten ‚System‘, was tut der Einzelne dann in seiner Ratlosigkeit? Nun, er sollte zumindest damit beginnen, Dinge zu hinterfragen, die er bisher nicht hinterfragt hatte. Das FREEMAN Prinzip anwenden. ‚Frag Ruhig Einfach Einmal Mehr Als Normal‘.

Ich fordere daher jeden ‚Leugner‘ auf, die Zusammenhänge und meine Erklärungen schriftlich und nachvollziehbar zu widerlegen, bevor er sich darüber lustig macht. Jedem Juristen und jedem Bediensteten, sowie dem Episkopat, dem Heiligen Stuhl und der römischen Kurie lege ich nahe, sich endlich mit der Tatsache zu konfrontieren, dass das, wovon ich hier schreibe wahr und echt ist, und das weitere Zusammenleben der Menschen auf diesem Planeten unmittelbar betrifft. Immerhin werden wir wohl noch für längere Zeit das sterbende System gemeinsam irgendwie dulden oder ‚ertragen‘ müssen. Das ändert aber nichts daran, dass der ‚Geist erwacht‘ und mehr und mehr Menschen die Fiktion verlassen. Die Tür ist geöffnet!

‚Alles Recht ist Fiktion‘ (Zitat Hans Kelsen)

Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

Wenn das Recht ‚vom Volk ausgeht‘, dann bedeutet das in den Köpfen der meisten Menschen, dass das Recht der Republik Österreich ‚vom Volk kommt‘. Das klingt zwar sehr vernünftig und demokratisch, kann aber bei genauerer Betrachtung nicht stimmen.

Denn dann müsste alles, was die Republik Österreich heute rechtlich darf, irgendwann einmal vom Volk gedurft worden sein. Und der Einzelne im so genannten ‚Volk‘ hatte doch zum Beispiel niemals das Recht, jemandem etwas wegzunehmen. Das nennt man Diebstahl. Keiner darf dem anderen etwas nehmen! Und damit meine ich nicht nur ‚Besitz’, ‚Eigentum’ oder ‚Vermögen’, sondern selbstverständlich auch die essentiellen Qualitäten des Lebens, wie die Gesundheit, die Träume, die Wahrheit, die Freiheit, usw… Das bedeutet wiederum, dass das ‚Volk‘ auch als Kollektiv solch ein Recht nicht gehabt haben kann.

Wenn der Einzelne nicht stehlen darf, dann dürfen es alle gemeinsam auch nicht. Und alle gemeinsam können es auch nicht erlauben dürfen. Ja gut, sie könnten sich gemeinsam dazu entschliessen, sich – vielleicht sogar unwissend – freiwillig bestehlen zu lassen, aber sie könnten nicht das ‚Bestehlen‘ selbst erlauben. Immerhin gibt es ja auch einen Rechtsgrundsatz, der besagt, man ‚könne nicht mehr hergeben, als man selbst hat‘. Das ist logisch und kleine Kinder wissen das. Es liest sich halt gut, wenn da steht ‚Ihr Recht geht vom Volk aus.‘ – Aber wie ist das tatsächlich gemeint?

Wenn nun die Rechtseinrichtung ‚Bundesstaat Österreich‘ jemanden ‚öffentlich bedienstet‘ und ihn dadurch mit gewissen ‚hoheitlichen Rechten‘ ausstattet, dann stellt sich doch hoffentlich spätestens jetzt die Frage, von wem die Republik diese Rechte tatsächlich bekommen haben kann. Vom ‚Volk‘ mit Sicherheit nicht.

Vom Volk auszugehen macht es dem österreichischen Recht in diesem Zusammenhang zusätzlich auch noch sehr einfach. Es kann durch diese ‚Grundannahme’ nämlich ganz einfach so tun, als hätte es ein zu regierendes Volk. Und ein Staat ohne Volk ist kein Staat. Daher musste Hans Kelsen im Bundes-Verfassungsgesetz juristisch für das Volk sorgen. Interessant, er geht aus davon. Sehr gewagt. Aber man braucht den Leuten ja nicht immer alles zu sagen, sondern man macht es ihnen schmackhaft, sich selbst mit der Annahme zu identifizieren.

So wurden die Menschen mit dem Begriff ‚Volk‘ vertraut gemacht, in die Volksschule geschickt, mit Volksmusik verwöhnt, vom Volksanwalt vertreten, vom Volksmund belehrt, zu Volksbefragungen oder Volksabstimmungen eingeladen – da liegt es doch auf der Hand zu sagen, ja wieso nicht gleich laut zu schreien ‚Wir sind das Volk!‘ … und das Recht hört zu. Und freut sich. Es ist von etwas ausgegangen, das sich erfüllt hat. Dasselbe Prinzip lässt jeden Morgen all die Geschäfte dieser Welt aufsperren… da wird halt nicht vom Volk, sondern von den Kunden ausgegangen.

Und, hätte es nicht genügt, im österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz zu schreiben ‚Österreich ist eine demokratische Republik.‘? Wenn doch ‚demokratisch‘ ohnehin schon bedeutet, dass das Volk Träger der Herrschaftsgewalt ist? Der Satz ‚Ihr Recht geht vom Volk aus.‘ sollte viel besser und deutlicher lauten ‚Ihr Recht hat zwar kein Volk, aber das kriegen wir schon irgendwie geschaukelt…‘ oder ‚die Menschen haben zwar nicht legitimiert, was wir hier tun, aber wenn wir ihnen einreden, dass sie jetzt das Volk sind, dann klappt das schon…‘ lieber Hans Kelsen, diese Formulierung ist dermassen genial, dass ich mich innerlich sprachkünstlerisch verneige. Sie tut so, als wäre das Volk die Quelle, meint allerdings in Wahrheit lediglich eine Annahme, eine Vermutung. Respekt.

Von wo kommt aber jetzt das Recht der Republik Österreich, wenn nicht vom Volk? Immerhin muss es das Recht selbst ja schon einmal geben, damit es so etwas wie eine Vermutung überhaupt erst anstellen kann. 

Die Frage, von wo das Recht kommt, ist relativ leicht beantwortet, wenn man bedenkt, dass der Bundespräsident und der Gesandte des Heiligen Stuhls sich in ihren Ämtern als ‚Pares‘ bezeichnen, was ‚Gleiche‘ bedeutet. Wobei der Nuntius hier als ‚Primus inter Pares‘ also ‚Erster unter Gleichen‘ gilt. Der Heilige Stuhl stellt mit seinem Episkopat und der römischen Kurie der Welt das Recht zur Verfügung. Die Menschen glauben an Verfassungen, Vorgeschriebenes und andere Konzepte und identifizieren sich selbst als natürliche Person im Namen des jeweiligen Vaters. Sie spielen das Personenspiel der katholischen Kirche. Nicht mehr der geistig-sittliche Mensch.

Der Mensch als Person ist Rechtssubjekt. Er untersteht der Herrschaft der Person.

Herrschaft ist die Macht oder Gewalt eines Herrn über einen Menschen oder einen Gegenstand. In der Rechtssoziologie werden als Idealtypen der Herrschaft nach deren Legitimation die charismatische (heilsbetonte) Herrschaft, die traditionelle (herkommensbestimmte) Herrschaft und die rationale (vernunftbezogene) Herrschaft unterschieden. (juristisches Wörterbuch, G. Köbler)

Der § 16 ABGB weist auf die rationale Herrschaft Österreichs hin, wo es heisst ‚Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte und ist daher als eine Person zu betrachten.‘

Herrschaftsvertrag ist der Vertrag, durch den die Herrschaft einer Person über andere begründet wird (Unterwerfungsvertrag, Gesellschaftsvertrag). (juristisches Wörterbuch, G. Köbler)

Ich habe mit Einschreiben an die Republik vom 14. März 2012, so die Ermittlungen des so genannten Bundesverfassungsschutzes den Gesellschaftsvertrag gekündigt und damit das fiktive Staatsgebiet, das fiktive Hoheitsgebiet und den gesamten Rahmen des positiven Rechts verlassen. Jeder Versuch, mich gegen meinen Willen zurück auf des Staatsgebiet zu verbringen wird im Völkerrecht mit nicht unter 5 Jahren Gefängnis bestraft! Interessanter,- bzw. traurigerweise hat es die Republik Österreich bis heute nicht geschafft, ein nationales Gesetz dazu zu erlassen. siehe dazu im Bundes-Verfassungsgesetz

B-VG § 145 Der Verfassungsgerichtshof erkennt über Verletzungen des Völkerrechtes nach den Bestimmungen eines besonderen Bundesgesetzes. *

* ein solches Bundesgesetz ist bisher nicht erlassen worden. (!!!)

Der Mensch als geistig-sittliches Wesen ist frei. Er untersteht keiner äusseren Herrschaft.

Menschenwürde ist der innere und zugleich soziale Wertanspruch, der dem Menschen um seinetwillen zukommt. Die Menschenwürde besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken. Die Menschenwürde ist unantastbar. Daraus folgt, dass einerseits die Würde des Menschen nach der Verfassung der höchste Wert und damit der Mittelpunkt des Wertesystems ist und andererseits der Staat ausschliesslich um des Menschen willen da ist und Verletzungen der Menschenwürde verhindern muss. (juristisches Wörterbuch, G. Köbler)

Das eigentliche gedankliche Problem dabei ist die Hürde der Würde. Der Begriff ‚Würde‘ wird ja vielfach mit Anstand oder so gleichgesetzt. So, als würde der anständige Mensch etwas tun oder nicht tun. Würde ist jedoch rein sprachlich nur etwas Mögliches, nichts Absolutes. Und sie hat keine ‚Zeit dabei‘. Würde ist so zu sagen ewig. Sagt man zum Beispiel ‚Sie meinte, sie würde zurückrufen.‘ oder ‚Ich würde sie dafür nicht voreilig verurteilen.‘ oder ‚Ich würde sie einfach später noch einmal anrufen.‘ kann in diesen Sätzen ‚würde‘ in jeder Zeit vorkommen. Und sie ist wie gesagt ein Konjunktiv. Eine Möglichkeit. Nichts Echtes. Sie könnte auch ‚Hätte‘ heissen. Oder auch ‚Könnte‘. Egal.

Der Staat muss also Verletzungen dieser ‚Menschenwürde‘ verhindern. Da steht aber unter anderem auch, dass er nicht zulassen darf, dass jemand sich anders als in geistiger Sittlichkeit selbst bestimmt und in der Umwelt auswirkt. Und in dieser Definition ist eben die ‚andere Rolle‘ erwähnt. Der Mensch, nicht als Person, sondern der Mensch als geistig-sittliches Wesen. Was bedeutet noch schnell geistige Sittlichkeit?

Sittlichkeit (Moral) ist die Gesamtheit der inneren, auf die Gesinnung bezogenen Verhaltensnormen. Sittliches Verhalten ist das auf das Gute um seiner selbst willen gerichtete Verhalten. Die Ausrichtung am Gewissen und am Guten unterscheidet die Sittlichkeit vom Recht. In Konfliktlagen zwischen Recht und Sittlichkeit verlangt das Recht grundsätzlich Rechtsgehorsam, berücksichtigt aber vielfach die Anforderungen der Sittlichkeit durch Milderung der Rechtsfolge des Rechtsbruchs. (juristisches Wörterbuch, G. Köbler)

Der geistig-sittliche Mensch kann also gar kein Rechtssubjekt mehr sein, da die Ausrichtung am Gewissen und am Guten dies juristisch ausschliesst. Ich ersuche daher, zu verstehen, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen ausserhalb jeglicher Jurisdiktion, Staatsgewalt, Herrschaftsgewalt, Hoheitsgewalt, Verwaltung, etc… selbst waltet. Und das in innerer Ausrichtung am Gewissen und am Guten. Er stellt keine Gefahr dar. Daher muss auch niemand und nichts vor ihm beschützt werden. Er stellt sich in den ‚Dienst an der Schöpfung‘.

Das, was im Staat ‚Gerichtsbarkeit‘ oder ‚Jurisdiktionsgewalt‘ heisst, nennt man im Kirchenrecht ‚Leitungsgewalt‘. Diese Leitungsgewalt unterteilt sich in die richterliche, die ausführende und die gesetzgebende Leitungsgewalt. Daraus ergeben sich dann auf dem säkularen Staatsgebiet die Judikative, die Exekutive und die Legislative.

Canon 144 schreibt davon, dass, sollte die Leitungsgewalt im äusseren Bereich (Staatsgebiet) aus bestimmten Gründen wegfallen, die Kirche diese Leitungsgewalt ersetzt. ‚Ecclesia supplet‘. Und genau daran möchte ich die staatlichen Organe und Juristen erinnern. Wenn ein Mensch in die Sittlichkeitsordnung wechselt, dann darf er nicht mehr als Person betrachtet werden und gezwungen werden, sich den fiktiven Statuten einer fiktiven Rechtseinrichtung zu unterwerfen. Er befindet sich dann so zu sagen auf seinem eigenen Gebiet. Und das rechtmässig! Nicht, weil ich das so will, sondern, weil es im Recht so vorgeschrieben ist. Und ich erinnere gleichzeitig daran, dass im Konfliktfall zwischen Recht und Sittlichkeit das Recht grundsätzlich Rechtsgehorsam verlangt. Das bedeutet, dass derjenige, welcher im Recht ist, sich auch streng daran zu halten hat! Er darf nicht willkürlich (ver-)walten, so wie er es gerne hätte… er hat sich an die Vorschriften zu halten. Und er hat sogar die Anforderungen der Sittlichkeit zu berücksichtigen. Und es ist dabei nicht relevant, ob er versteht, was genau juristisch dabei passiert, es hilft jedoch ungemein! Spätestens hier sollte zumindest jedem Leser klar sein, dass, egal was passiert, es auf jeden Fall im Kopf passiert. Und den Juristen unter Euch möchte ich noch Eines ans Herz legen: Es kann schon sein, dass Ihr keine kanonischen Rechtsvorlesungen mehr gehabt habt. Es kann auch sein, dass das alles ganz neu für Euch ist. Aber es war vor Eurem Studium ohnehin auch alles neu. Auch die Tatsache, dass kaum einer von Euch, mit denen ich bisher sprechen durfte – und das waren sehr viele – das juristische Wörterbuch hatte, geschweige denn überhaupt kannte. Ihr Lieben, man hat auch Euch nicht die ganze Wahrheit erzählt! Aber wenn Euer Rechtsverständnis Euch immerhin schon einmal zumindest beruflich bis hierher gebracht hat, dann sollte diese letzte Hürde höchstens eine intellektuelle Herausforderung für Euch sein. Eine Art Weiterbildung. Was ich damit sagen will?

Man kann es verstehen! 

kurz zusammengefasst hier noch einmal

Die Person Johannes Ewald Kreißl ist eine juristische Fiktion, die rechtliche Betrachtung des Menschen, sein ‚Interface‘ zum Rechtssystem. Diese Person befindet sich im Eigentum des Heiligen Stuhls. Die ‚Rechtseinrichtung des Bundes‘ Republik Österreich fungiert hier als Herausgeber und Verwalter. Unter ‚Bund‘ ist hier die unscheinbare Verbindung zwischen Vater Staat und Mutter Kirche zu verstehen. Denn es wird wohl kein Zweifel daran bestehen, dass es immer der Papst war, der die Staatsoberhäupter krönte. Nicht der Staat anerkennt die Kirche, sondern ebenfalls andersrum…!

Das Wesen, welches sich selbst Joe Kreissl nennt, steht als Mensch dem Staat prinzipiell gegenüber und hätte dort bestenfalls bestimmte vernünftige grundlegende Rechte. Auf diese Rechte verzichtet das geistig-sittliche Wesen. Somit ist es in seiner natürlichen Freiheit, in seinen Verhaltensnormen per definitionem am Guten und am Gewissen ausgerichtet, also keine Gefahr.

Der Staat ist eine Rechtseinrichtung, welche auf kanonisch partikularrechtlich verfasstem ‚Grund‘ ruht und somit als Rechtssubjekt letztendlich dem Heiligen Stuhl ‚gehört‘. Die Menschen, welche sich gemeinsam ‚verfassen‘ spielen das Spiel der ‚pontifikalen Völkertrennung‘ in Form von Pope-Ulationen.

Der registrierte Mensch spielt dabei rechtlich die ihm – im wahrsten Sinne ‚zugemutete‘ – ‚standesgemässe’ Rolle in Form seiner eigenen Identität, der katholischen ‚Wiedergeburt in Christus als natürliche Person im Namen des eigenen Vaters‘. Das betrifft nicht nur Österreich, sondern die ganze so genannte Welt.

Ich habe die Rolle gewechselt und bin daher rechtmässig in der so genannten sittlichen Ordnung. Ich habe damit das gesamte Gebiet des Heiligen Stuhls juristisch verlassen, nicht nur das ‚österreichische Staatsgebiet‘. Somit ist auch keine jegliche wie auch immer geartete ‚Leitungsgewalt im äusseren Bereich‘ über mich, respektive mein Sein zulässig. In den Schriften der Kirche und des Rechts ist das so vorgesehen, auch wenn das von den an sich zuständigen so genannten Ämtern bisher – warum auch immer – ignoriert oder nicht verstanden wurde. Ich fordere daher hiermit auch die ‚Kirche‘ auf, endlich ‚Farbe zu bekennen‘ und nicht weiter so zu tun, als hätte sie mit all dem nichts zu tun. Allein schon die Antwort des so genannten Bischofs von Linz auf die Bitte zu einem Gespräch ‚Ein Gespräch ist nicht möglich.‘ sollte einem zu Denken geben. Nicht zuletzt dann, wenn es doch die Kirche selbst ist, die zum Dialog aufruft… Und die staatlichen Behörden rufe ich hiermit ebenfalls auf, bei der Kirche nachzufragen, wovon ich da leicht gar schreibe und was da bitte dran ist…

In meiner Vereinbarung mit der Republik Österreich vom 14. März 2012 steht unmissverständlich, was es kostet, mich aus der geistigen Sittlichkeit zurück ins Recht zu zwingen oder zu täuschen. Ich habe auch immer wieder auf die Remonstrationspflicht von Bediensteten hingewiesen. Wer allerdings nicht weiss, sondern nur glaubt, dass er tun darf, was man ihm erzählt oder vorgeschrieben hat, der muss halt auch mit den Konsequenzen rechnen. Völkerrechtlich reden wir hier über nicht unter fünf Jahren Gefängnis… aber wie oben erwähnt, der liebe § 145 B-VG. Das ‚Glück der österreichischen Bediensteten’. Handelsrechtlich allerdings reden wir hier lediglich über ganz normale rechtmässige Schadenersatzforderungen in ganz normalem Geld. Dass ich als geistig-sittliches Wesen verzinstes Zentralbankschuldgeld schwerstens verurteile, ändert nichts daran, dass wir ja gewiss noch ein Weilchen damit umzugehen haben werden… die Frage ist immer, was der Einzelne daraus macht! Also erwarte ich selbstverständlich die Bezahlung meiner Forderungen, auch wenn sie für den einen oder anderen ganz schön hoch klingen mögen. immerhin geht es hier um Verletzungen der Menschenwürde! Was kostet das? Jeder soll sich das kurz für sich zusammenrechnen… Wieviel kostet eine Stunde Freiheit? Wieviel kostet eine behördliche Belästigung, vor allem dann, wenn sie aus arroganter Ignoranz heraus geschieht, weil ‚ das wär ja ganz was Neues…‘ oder ‚das war schon immer so‘ oder ‚ja, so sind halt die Gesetze‘ oder so was.

Das geistig-sittliche Wesen wird in seiner Personenwürde verletzt, wenn man es ins Recht drängt. So, als würde man die Menschenwürde einer Person verletzen. Nur anders herum.

Eins noch: der geistig-sittliche Mensch ist unbewaffnet. Im Aussen. Im Innen spricht man nicht von Waffen, sondern von Begabungen. Diese sind definitiv Verstand und Sprache.

Wer es nicht versteht, der ist herzlich eingeladen, mit mir in den intelligenten Dialog zu treten. freemanaustria@gmail.com

Ich kämpfe nicht. Ich transformiere. Wir sind alle Eins. Danke und guten Morgen!

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2 thoughts on “Die juristische Wahrheit des FreemanStatus | Der haltbare Geltungsausspruch über den Sachverhalt mit dem ‘Freeman’

  1. Johannes Raphael

    Hallo lieber Joe,

    ich will dich hier nicht widerlegen oder mit Dir wettstreiten, ich möchte nun einmal einfach ein weiteres Mal hinterfragen und zwar nun auch mal Dich: Warum wurde denn die Materie als Kerker des Geistes geschaffen, warum ist der Kosmos als der große Schöpfungsmensch entstanden, warum wurde diese Erde von genau diesem Sonnensystem eingefangen. war sie auf der Flucht ? Wenn ja vor wem ? Wo sind wir jetzt, im kl. linken Zeh ?

    Was ist demnach unsere Hausaufgabe, die Überwindung der Materie ? Sind deswegen die Religionen entstanden ? Was ist das Ziel, den Schöpfer zu erkennen, den IEOUA ? Y`shua ? Jesus ? Und wenn ja, warum ?Warum wird er als größter Heiler immer ausgeklammert obwohl der Recht hat, der heilt ? Es gibt doch überall Wunderheilungen in Seinem Namen, warum ? Warum wird Rußland bekämpft u. Deutschland mit Andersgläubigen geschwemmt, was bedeutet Diesseitsreligion ? Und warum darf Er, der alles kann, ist und darf, hier nicht Fleisch werden ? Wer könnte es Ihm verbieten ? Du ? Die Moslems ?

    Ist die Sonne tatsächlich ein Feuerball oder eine Sonnenerde wie unsere, nur wegen der Größe und schnelleren Drehung so hell leuchtend, als Blitzlicht zurückgeworfen von ihrer Lufthülle ? Könnte es dort Universitäten geben, für die hier gestorbenen Kinder, oder wäre für sie nicht gesorgt ? Könnte diese Aufgabe dort Maria überkommen haben ? Und wenn ja, warum wäre das gut und sinnvoll ? Warum kann die Wissenschaft den zerborstenen Planeten Mallona zwischen Jupiter und Mars nicht erklären, oder verschweigt ihn !

    Warum tendieren alle vom Haus zur Stadt ohne das Dorf zu entwickeln, ein Dorf nach dem Organismus Mensch (!) gebaut ? Warum wird Dorfbau nicht unterrichtet, sind wir zu blöd oder wäre das gefährlich ? Warum ist das Thema Pyramiden gedeckelt ? Liegt das daran, das etwas als Erbe im Menschengeist ist, weswegen diese Materieschule entstehen mußte, etwas was gegen die Klänge IEOUA ist ? Weil die Eliten ohne diese Mitte (Gotteszentrum) selber zur Scheinmitte und dadurch zu einem göttlichen Scheinbewußtssein sich verhälfen, anstatt sich dem Sein hinzugeben dem Lebensklang des UR-I-Mens ?

    Warum soll die Geschichte vom Jesuskind blöd sein, kann eine Kindheit des lebendigen Gotteszentrums blöd sein, so oder so ? Was bedeutet “Vater” ? Lebensurboden der Liebe, das Potenzial, die Unterschrift ? Der Fingerabdruck, das Ja ? Bedeutet Person nicht Seele und wie sieht diese nach dem Ablegen des Körpers aus, fehlen dann die “Milchtüten und Eiersäcke” oder werden wir durch die Rundungen in Perfektion nur noch schöner, will heißen w/m ? Was bedeutet “Mensch” ? Mensch (Frau/Mann) ? Ist deswegen Gott m u. die Materie w ? Ist Gendermainstreaming gut ?

    Versuch mal beim sungazing durch den Spiegelblitz der Lufthülle der Sonne hindurch bis zu diesen Unis in den schönen grünen Hügeln der Sonnenerde durchzudringen, bis zu unseren frühzeitig aus ihrem Körpern heraus gezwungenen Jungs u. Mädels, welche uns nun von dort aus studieren und sogar evtl. dich sehen können, wenn sie ranzoomen so ähnlich wie mit googl earth ? Wäre es nicht ein Zeichen, für den Entwicklungsstand des Weltbewußtseins, wenn alle diese Dörfer wie die Pyramiden sähen, alleine die Hauptgebäude schon, wie in China die Amis dachten das seien Raketensilos ? Hätten wir dann unsere Kollektivhausaufgaben endlich gemacht und alle würden sich vor uns als Menschheit (!) verneigen und sagen, endlich haben sie IEOUA (Gotteszentrum) Ur-I-Mens verstanden und lieben gelernt und können das durch durchgeordnete Siedlungssysteme auch allen sichtbar zeigen, sichtbar und fühlbar von der Qualität bis hinein in den Kosmos !

    Könnten nicht dann unsere Jungen u. Mädchen stolz auf uns sein und sagen: Das sind unsere Eltern auf der Erde, wir spüren ihre wohlige Ausstrahlung bis hierher zur Sonne ? Was ist es im Geiste und der Seelensubstanz, was sich dagegen streubt, war es das, warum der Kosmos entstehen mußte, und wenn nein, welchen Sinn macht dann der materielle Widerstand, wenn wir doch so frei und schnell wie unsere Gedanken sein könnten, warum sind wir fixiert worden ? Will uns da der Vater und der Sohn uns Enkeln evtl. was zeigen und uns dadurch Zeit und Ruhe geben, die wir uns sonst selber garnicht gäben ? Zeit zur Selbstreflexion ? Fragen über Fragen !

    Schön, daß wir hier die Gelegenheit bekommen !

    LG vom HL

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