Der Staat, seine Verwaltung und ihre Grenzen gegenüber dem freien Menschen – BedienstetenInfo

Liebe(r) Bedienstete der Rechtseinrichtung Bundesstaat 

‚demokratische Republik Österreich‘

Wahrheit ist der mit Gründen einlösbare und insofern haltbare Geltungsausspruch über einen Sachverhalt. Die Wahrheit ist die Grundlage der Freiheit. Sie wird verletzt vor allem vom Lügner, Fälscher, Hochstapler und Betrüger.‘ (Def. ‚Wahrheit‘ juristisches Wörterbuch, G. Köbler, S. 481)

die Rechtsgrundlage, auf der Sie Ihr Geld verdienen ist – so nehme Ich an – entweder das Beamtendienstrechtsgesetz (BDG) 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG), vielleicht ein Landes-Verfassungsgesetz, oder aber in letzter Konsequenz das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) 1920 oder auch das Staatsgrundgesetz 1867. Das ist gut, denn damit ist Alles, was Sie als Bediensteter sollen, müssen, dürfen oder nicht, eindeutig nachlesbar. Ich habe Mir die sportliche Mühe gemacht und ein paar Informationen rechtlicher Natur zusammengetragen, die durchaus sehr relevant auch direkt für Sie ‚persönlich‘ sein könnten. Und zwar für den Fall, dass Sie beabsichtigen, mich – das geistig-sittliche Wesen – zu einem ‚gemeinsamen Verwaltungsakt‘ zu ‚überreden‘ oder gar zu nötigen. 

Sie sind nämlich im Wesen Ihres ‚Dienstes’ dazu verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten:

B-VG Artikel 18. (1) Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.

Im Beamtendienstrechtsgesetz steht dann noch zum Beispiel:

§ 43. (1) Der Beamte ist verpflichtet, seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft, engagiert und unparteiisch mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln aus eigenem zu besorgen. 

(2) Der Beamte hat in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, daß das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt. 

(3) Der Beamte hat die Parteien, soweit es mit den Interessen des Dienstes und dem Gebot der Unparteilichkeit der Amtsführung vereinbar ist, im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben zu unterstützen und zu informieren

§ 44. (1) Der Beamte hat seine Vorgesetzten zu unterstützen und ihre Weisungen, soweit verfassungsgesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zu befolgen. Vorgesetzter ist jeder Organwalter, der mit der Dienst- oder Fachaufsicht über den Beamten betraut ist. 

(2) Der Beamte kann die Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt worden ist oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde. 

(3) Hält der Beamte eine Weisung eines Vorgesetzten aus einem anderen Grund für rechtswidrig, so hat er, wenn es sich nicht wegen Gefahr im Verzug um eine unaufschiebbare Maßnahme handelt, vor Befolgung der Weisung seine Bedenken dem Vorgesetzten mitzuteilen. Der Vorgesetzte hat eine solche Weisung schriftlich zu erteilen, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt. 

§ 91. Der Beamte, der schuldhaft seine Dienstpflichten verletzt, ist nach diesem Abschnitt zur Verantwortung zu ziehen. 

§ 92. (1) Disziplinarstrafen sind 

1.der Verweis, 

2. die Geldbuße bis zur Höhe eines halben Monatsbezuges,

3.die Geldstrafe in der Höhe von einem Monatsbezug bis zu fünf Monatsbezügen, 

4.die Entlassung. 

Während Sie sich nun auf dem ‚Grund der Gesetze‘ der Republik befinden, gelten ‚darüber’ auch noch ein paar Rechtsgrundsätze, wie zum Beispiel

nulla poena sine crimen – Keine Bestrafung ohne Verbrechen

lex superior derogat legi inferiori – Das ‚grössere‘ Recht bricht das ‚kleinere‘

oder dieser:

nemo plus ius iuris transferre potest quam ipse habet – niemand kann mehr Rechte übertragen als er selber hat.

Das bedeutet also: das Volk, dessen ‚Verfassung’ sie zu vertreten glauben, kann Ihnen eigentlich gar nicht erlaubt haben, auch nur im Entferntesten ‚über Mir‘ zu stehen. Ganz einfach deshalb, weil Wir beide einander das ‚gegenseitig’ – wenn’s die anderen betrifft auch nicht erlauben könnten. Daraus ergibt sich unweigerlich, dass Sie all die Rechte, welche Sie zu tragen behaupten, NIEMALS von den Menschen Ihres Landes bekommen haben können und daher auch nicht legitim Träger jeglicher wirklicher, echter und nachvollziehbar ‚hoheitlicher‘ vom ‚Volke‘ delegierter Staatsgewalt im eigentlichen Sinne sind. Sie dienen einer Rechtseinrichtung, nicht aber den Menschen ‚Österreichs‘. Das haben Sie selbst so versprochen:

§ 7. (1) Der Beamte hat binnen vier Wochen nach Beginn des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses folgende Angelobung zu leisten: “Ich gelobe, daß ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.” 

Die Gesetze der Republik Österreich sind nicht von den hier lebenden Menschen, sondern für diese gemacht. Aber von wem, wenn nicht von den Menschen selbst? Wer könnte Ihnen denn wirklich jemals so etwas wie ‚Eigentumsrechte‘ an Mir, Meinem Vermögen, Meiner Zeit, Meinem Tun, Meinem Handeln, Meinem Vermögen, etc… übertragen haben können? Die Rechte, die ‚man‘ Ihnen anvertraut hat und die Ihnen als Grundlage dienen, wurden im Lauf der Geschichte in höchster Anmassung und Selbstüberschätzung von Menschen niedergeschrieben und für gültig erklärt, die Ich weder ‚gewählt‘ habe, noch ‚persönlich’ kenne. 

Ich habe mit dem Rechtssystem keinen Vertrag. Kein Mensch hat den. Deshalb wird ihm ja antrainiert, sich selbst zu ‚identifizieren’, identisch zu machen und seine Freiwilligkeit zu bekennen. Daher beschränkt sich ja auch die Gültigkeit der Rechtsnormen auf ausschliesslich jene Menschen, die als Personen betrachtet werden. Nicht auf die Menschen als geistig-sittliche Wesen! ‚Normunterworfen‘ kann man nur freiwillig sein. Sklaverei ist bekanntlich nicht gestattet. ‚Man‘ hat hier – lange vor uns Beiden – eine gemeinsame Fiktion erschaffen und nennt das ‚das positive Recht‘. Ich habe diese Fiktion vor längerer Zeit ‚rechtmässig‘ verlassen. Traurigerweise tut sich die Fiktion selbst so schwer damit, das juristisch nachzuvollziehen. Daher auch diese Zeilen, um hier Klarheit zu schaffen.

Das, was uns Beide heute aktuell ins ‚Gespräch‘ gebracht hat, ist eindeutig Ihr ‚hoheitliches Handeln‘, Ihre ‚Initiative‘, Ihr ‚Verwaltungsakt‘. Ich wurde von Ihnen eingeladen, Mich ‚verwalten‘ zu lassen. Ich erkläre Ihnen im Folgenden, warum das – mein Wesen betreffend – nicht zulässig ist:

Verwaltungsakt ist die hoheitliche Maßnahme (im Sinne von Verfügung, Entscheidung, Anordnung), die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Der Verwaltungsakt ist die wichtigste Handlungsform der Verwaltung.

hier noch die ‚rechtspositivistische Gebrauchsanweisung‘ dazu:

§ 1. Ein Verwaltungsakt ist zu verstehen gemäß der eigenen Bedeutung seiner Worte und dem allgemeinen Sprachgebrauch;; im Zweifelsfall unterliegen Verwaltungsakte, die sich auf Streitsachen beziehen, die Androhung oder Verhängung von Strafen betreffen, Rechte einer Person einschränken, wohlerworbene Rechte Dritter verletzen oder einem Gesetz zum Vorteil von Einzelpersonen widerstreiten, einer engen Auslegung;; alle übrigen unterliegen einer weiten Auslegung. 

xx — Der Vollzieher eines Verwaltungsaktes, dem nur die Aufgabe des Vollzugs übertragen wird, kann den Vollzug dieses Aktes nur ablehnen, wenn offenkundig feststeht, daß dieser Akt nichtig ist oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund nicht aufrechterhalten werden kann oder die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in dem Verwaltungsakt selbst beigefügt sind;; erscheint aber der Vollzug eines Verwaltungsaktes aufgrund persönlicher oder örtlicher Umstände nicht opportun, soll der Vollzieher den Vollzug aussetzen, in diesen Fällen hat er die Autorität, die den Akt erlassen hat, sofort zu benachrichtigen

Sie sind im Begriff, einen Verwaltungsakt zu begehen. Das ist nachvollziehbar und, wäre Ich auf Ihrem Gebiet, dann würde Ich auch genau dieser Gebietshoheit, welche Sie ‚repräsentieren‘ auch unterstehen. Das tu Ich aber nicht. Ich befinde mich NICHT auf Ihrem Gebiet! Und zwar sogar nach Massgabe Ihres Rechts, das bedeutet RECHTMÄSSIG. Diese Zeilen und nicht zuletzt meine Vereinbarung mit der Republik Österreich vom 14.03.2012  bestätigen das. Ich befinde mich rechtmässig in Meinem Eigenen Gebiet. 

Hier gilt keinerlei positives Recht mehr, sondern es wirken die hermetischen Prinzipien von zum Beispiel Ursache und Wirkung, Wahrheit, Freiheit. 

Ich habe jegliche Rechtsgrundlage durch Verzicht verlassen und unterstehe daher auch nur mehr Mir Selbst. Nicht auf Grund, sondern auf dem Boden. Und ich stelle dabei – das wird Sie sicher interessieren – übrigens keinerlei Gefahr für die anderen Lebewesen dieses Planeten dar.

Ihre Rechtsgrundlage allerdings, die ‚liegt‘ selbst wiederum komplett auf dem Grunde des Völkerrechts. Zumindest angeblich. Und da steht zum Beispiel drinnen, und zwar im Absatz 4 vom

§ 7 (1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

1.einen Menschen tötet,

2.in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

3.Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,

4.einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,

… wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

… da steht also, dass Sie Mich sogar nicht einmal auf Grund Ihrer Eigenen so genannten Gesetze zwangsweise in Ihr Staatsgebiet zurück ‚überführen‘ dürfen, ohne, dass Sie dabei riskieren, ganz ‚persönlich‘ und ohne staatliche bzw. diplomatische Immunität gemäss Römischem Statut, also vom Internationalen Strafgerichtshof für mindestens 5 Jahre eingesperrt zu werden. 

Röm. Statut, Artikel 27 Unerheblichkeit der amtlichen Eigenschaft 

(1) Dieses Statut gilt gleichermaßen für alle Personen, ohne jeden Unterschied nach amtlicher Eigenschaft. Insbesondere enthebt die amtliche Eigenschaft als Staats- oder Regierungschef, als Mitglied einer Regierung oder eines Parlaments, als gewählter Vertreter oder als Amtsträger einer Regierung eine Person nicht der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach diesem Statut und stellt für sich genommen keinen Strafmilderungsgrund dar. 

(2) Immunitäten oder besondere Verfahrensregeln, die nach innerstaatlichem Recht oder nach dem Völkerrecht mit der amtlichen Eigenschaft einer Person verbunden sind, hindern den Gerichtshof nicht an der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit über eine solche Person. 

Auf das was Ich tu, nämlich auf etwas zu verzichten, darauf steht keine Gefängnisstrafe, und ich brauch wohl nicht zu betonen, dass Sie selbstverständlich als Person mit dem ‚Amt‘ verbunden sind und damit voll unter die Gerichtsbarkeit des Römischen Statuts fallen, während ich nicht mehr ‚meine Person‘ spiele…

Liebe(r) Bedienstete, es liegt also nun an Ihnen, wie Wir beide mit dieser Situation weiter umgehen. Ich empfehle Ihnen die einfache Mitteilung an Ihren Vorgesetzten, dass Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich nicht strafbar machen und stehe natürlich für weitere Fragen seitens Ihres Vorgesetzten gerne zur Verfügung. Aber ersparen Sie uns Beiden doch bitte die lästige Schreibarbeit und Zeitverschwendung mit einem offenkundig nichtigen Verwaltungsakt, wenn das, was mich antreibt ohnehin auch darauf abzielt, Ihnen und Ihren Lieben das zurückzugeben, was man unseren Vorfahren vor langer Zeit genommen hat. Wir sind nicht auf dieser Welt um unser Leben damit zu verbringen, ein kaputtes System aufrechtzuerhalten und dabei gegeneinander in ein Spiel zu ziehen, das kaum einer von uns spielen würde, wenn er sich’s aussuchen könnte. Wir sind hier, damit wir die Probleme auch lösen, nicht verzögern, einfrieren oder gar verschlimmern. Und Wir – auf jeden Fall ICH – suchen uns jetzt aus, dass wir nicht mehr mitmachen, wenn uns etwas nicht gefällt.

Das hat überhaupt nichts mit Ihnen zu tun, sondern mit der ‚Gesamtsituation‘. Also bitte nehmen Sie’s auch nicht ‚persönlich‘ und versuchen Sie zumindest, Mir nicht im Weg zu stehen. Abschliessend erlaube Ich Mir, Ihnen noch ein paar wirklich ‚Grund legende Vorschriften‘ aus dem globalen ‚Kodex für allgemeine Rechtsgestaltung‘ (CIC) zur Kenntnis zu bringen:

xx — § 1. Allgemeine Gesetze verpflichten überall alle, für die sie erlassen worden sind. 

§ 2. Von allgemeinen Gesetzen aber, die in einem bestimmten Gebiet nicht gelten, sind alle ausgenommen, die sich tatsächlich in diesem Gebiet aufhalten

§ 3. Gesetzen, die für ein besonderes Gebiet gegeben worden sind, unterliegen diejenigen, für die sie erlassen sind, sofern sie dort ihren Wohnsitz oder Nebenwohnsitz haben und sich zugleich dort tatsächlich aufhalten, unbeschadet der folgenden Vorschrift.

xx — § 1. Partikulare (staatliche) Gesetze werden nicht als personale, sondern als territoriale Gesetze vermutet, wenn nicht etwas anderes feststeht. 

§ 2. Fremde sind nicht gebunden: 

1° an partikulare Gesetze ihres Gebietes, solange sie von diesem abwesend sind, es sei denn, daß entweder deren Übertretung im eigenen Gebiet Schaden hervorruft oder es sich um personale Gesetze handelt;; 

2° an Gesetze des Gebietes, in welchem sie sich aufhalten, mit Ausnahme der Gesetze, die für die öffentliche Ordnung sorgen oder Rechtsförmlichkeiten bestimmen oder die in dem Gebiet gelegene unbewegliche Sachen betreffen. 

§ 3. Wohnsitzlose werden verpflichtet sowohl durch allgemeine als auch durch partikulare Gesetze, die an dem Ort gelten, an dem sie sich aufhalten. 

Ich danke Ihnen für die Zeit und die Bereitschaft, diese Zeilen überhaupt zu lesen, und zwar deswegen, weil es halt auch Ihre Realität betrifft. Sonst würd’ ich Mir das hier ja gar nicht antun. Ich empfinde jedoch so etwas wie Verantwortung und handle danach. Und wenn Wir es schaffen, dass Wir uns gemeinsam und in ernsthaft geistig-sittlicher Absicht einfach noch einmal wirklich ALLES ansehen, was uns da als Gesellschaft gemeinsam in Ketten hält, dann wäre es für mich durchaus denkbar, dass Wir richtig vielen unserer wunderbaren und liebevollen Mitmenschen das Chaos ersparen könnten, vor dem sie sich aus ‚berechtigtem Grunde‘ so sehr fürchten. Diese Zeiten brauchen mutige Menschen, die in Ihrem Herzen abschätzen können, ob sie das Richtige tun oder nicht. Da spielen dann ‚aufgeschriebene‘ Regeln keine Rolle mehr. Sie sind womöglich einer von diesen Menschen.

Sollten Sie also in der Lage oder Willens sein, diesen ‚Verwaltungsakt‘ sofort einzustellen und damit gleichzeitig dafür zu sorgen, dass der ohnehin viel zu aufgeblasene Verwaltungsapparat Ihres Dienstgebers weniger Aufwand betreibt, dann wäre dadurch der Republik wahrscheinlich mehr geholfen, als mit dem Versuch, von Mir ‚rechtswidrig‘ welchen Betrag auch immer zu fordern oder zu erpressen. Denn über Meinen Schadenersatz haben wir bis hier noch überhaupt nicht nachgedacht…

In diesem Sinne, vielen Dank, alles Liebe und noch einen wundervollen Tag

I, Mens benannt Johannes Ewald Kreissl, geistig-sittliches Wesen auf Gaia

ERLÖSTERREICH 

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