Der Bundespräsident vertritt den Staat völkerrechtlich! | Freemanpost an Heinz Fischer

Nach vier Jahren Reise quer durch den Gemüsegarten des Rechtssystems und seiner Definitionen stehe Ich aktuell vor den Toren des Bischofs von Linz (ein ‘Scheuer’), der Nuntiatur des Heiligen Stuhls in Wien und des ‘Bundeskanzleramts‘. Alle stecken sie den Kopf in den Sand und glauben, dass man sie dann nicht mehr sieht… Alles in Allem ein riesengrosser Kindergarten, wie es scheint. Alle spielen ‘Räuber und Gendarm’ und keiner will nach Hause gehen… keiner will seine Maske, seine Rolle ablegen. Warum auch immer…?!

Die Verwaltungsbehörden der Rechtseinrichtung Republik Österreich haben mehrfach völkerrechtswidrig die Personenwürde des geistig-sittlichen Wesens Joe Kreissl verletzt und sind noch dazu offenbar intellktuell damit überfordert, überhaupt zu verstehen warum!

Also, habe Ich dem werten Herrn Bundespräsidenten heute folgenden Brief geschickt:


 

Herrn

Bundespräsident

Dr. Heinz Fischer

Hofburg, Ballhausplatz

A – 1010 Wien

Lieber Heinz Fischer,

diese Note ist an den Menschen gerichtet, nicht an das Amt oder die Rechtsfiktion. Ausserdem finde Ich Dich ausgesprochen sympathisch, daher wähle Ich das ‚Du‘.

Warum Ich Dir schreibe? Ich habe, nachdem Mir bewusst geworden war, dass nur die Rechtsfiktion normunterworfen sein kann vor etwas mehr als vier Jahren die juristische Betachtung meines Seins in Form der natürlichen Person Johannes Ewald K r e i ß l, geb. 14.11.1970 in Wels, OÖ; Nr. 2057/1970 für unzulässig erklärt und habe Meine Rolle zur moralischen Person Joe Kreissl hin gewechselt. Diese moralische Person befindet sich seitdem weder auf österreichischem Staatsgebiet, noch auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich. Sie befindet sich auf diesem Planeten, im ‚Schosse Marias’, wenn Du so willst. Sie wohnt nicht, sie weilt. Sie waltet selbst, daher ist es nicht zulässig, ihr rechtsstaatliche Verwaltungsgewalt zuzumuten. Sie steht in der Rolle des geistig-sittlichen Wesens dem Staat gegenüber. Deine Behörden waren und scheinen mit dieser Tatsache ein wenig überfordert. Nicht zuletzt deshalb wende Ich Mich nun an Dich. Immerhin werden diese juristischen Zusammenhänge ja auch nicht gelehrt. 

Der Mensch wird vom österreichischen Recht als Person betrachtet (s. ABGB §16). Der rechtliche Rahmen innerhalb dessen diese juristische Zumutung vollzogen werden darf, ist vorgeschrieben und strikt einzuhalten (siehe B-VG §18). 

Unsere gemeinsame Mutter Gaia offenbart sich uns in Form dieser wundervollen Erde und wir sollten als gewissenhafte Wesen mit aller Kraft versuchen, respekt- und liebevoll gemeinsam miteinander auf ihr auszukommen. Ich habe dazu Mein Eigenes sittliches Hoheitsgebiet eröffnet. Es befindet sich – sui juris und sui generis durch ‚göttliche Einsetzung’ – weit jenseits jeder kanonisch partikularrechtlich verfassten staatlichen Autorität und ist seinem Wesen nach aus der Rechtsperspektive heraus als ‚übergesetzlich‘ zu betrachten. Die Bezeichnung für dieses Gebiet ist ‚Erlösterreich‘. Schön, oder? Ich herrsche, walte und weile darin selbst. Das hab‘ Ich auch dem so genannten ‚Heiligen Stuhl’ bereits mitgeteilt.

Ich habe mit diesem juristischen ‚Winkelzug‘ so zu sagen ‚das Land verlassen‘, ohne mich fortzubewegen. Bedauerlicherweise wurde Ich trotzdem seit damals, und zwar während Deines staatsoberhäuptlichen Wirkens mehrmals widerrechtlich von den österreichischen Bundesbehörden gegen Meinen Willen in das juristische Konzept ‚Österreich‘ zurückgenötigt. Jedoch Jemanden, der sich rechtmässig auf seinem Gebiet befindet auf ein anderes Gebiet zu verbringen, ist im Dich bindenden Völkerrecht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (siehe Römisches Statut §7).

Das österreichische Parlament hat es bisher nicht geschafft, ein Gesetz für solche Fälle zu erlassen (siehe B-VG §145). Also erwarte Ich nun von Dir, dass Du, bevor Du Dein Amt niederlegst, Dich verantwortungsvoll und ‚staatsmännisch aufrecht‘ darum kümmerst, dass Meine Forderungen gegen die verschiedensten Rechtseinrichtungen Deiner Republik, welche sich mittlerweile auf über 250 Mio EUR (!!!) belaufen, endlich und ehrlich beglichen werden. Und, dass Du Dich dafür einsetzt, dass sich das Wissen um den Unterschied zwischen der Rechtsordnung und der Sittlichkeitsordnung, sowie deren Abgrenzung voneinander innerhalb Deiner Behörden verbreitet. Und dafür, dass all jene Menschen, welche sich ebenfalls in die Sittlichkeitsordnung verabschieden von den diversen Behörden auch als solche respektiert werden und in Ruhe und Liebe ihr Leben geniessen können.

Laut der juristischen Definition Deiner Funktion hast Du ‚in der Regel völkerrechtlich den Staat zu vertreten‘. Und zwar als Mensch Heinz Fischer!

Staatsoberhaupt ist das an der Spitze stehende Organ eines Staates. Staatsoberhaupt kann ein Kollegium oder ein einzelner Mensch sein. In der Regel vertritt das Staatsoberhaupt den Staat völkerrechtlich. (juristisches Wörterbuch, G. Köbler)

Ich möchte Mich daher mit Dir treffen, um die eine oder andere offene Frage zu besprechen. Dazu lade Ich Dich herzlich hier in Mein Reich und Allod ein. Sollte es Dir lieber sein wenn Ich Dich besuchen komme, dann tu Ich das auch gerne.

Ich freu Mich, dass Wir gemeinsam die Menschen durch die ‚offene Himmelspforte‘ geleiten dürfen. Ach ja, und den lieben Stephan Zurbriggen könnten Wir zu diesem Gespräch auf alle Fälle auch gleich mit einladen, was denkst Du? Immerhin kennt er die kirchenrechtlichen Details.

Ich wünsch’ Dir eine wunderbare Zeit und danke Dir schon jetzt für all die Gedanken, die Du Dir – bis Wir einander sehen – darüber gemacht haben wirst. Ich erwarte natürlich, dass dieses Treffen noch vor Deiner Amtsniederlegung stattfindet. Herzlichst und bis bald,

I.Mens, geistig-sittliches Wesen von Gaia in der moralischen Person Joe Kreissl

Erlösterreich, 31. Mai 2016


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3 thoughts on “Der Bundespräsident vertritt den Staat völkerrechtlich! | Freemanpost an Heinz Fischer

  1. Johannes Raphael

    Thema: Mensch Person

    Briefe an Peter I,
    unter:

    JVA Halle
    Peter I. – Menschensohn des Horst und der Erika Fitzek, hier fälschlicherweise bezeichnet als „Peter Fitzek“
    Am Kirchtor 20
    06108 Halle (Saale)

    JVA Halle
    Peter I.
    „Peter Fitzek“
    Am Kirchtor 20
    06108 Halle (Saale)

    Hier geht es zum Bericht: http://krd-blog.de/privat-audienz-bei-peter-dem-i-jetzt-moeglich/

    Das ist doch sehr bezeichnend, wenn die römische I als großes I angesehen wird ! Stichwort
    klingender Winkelkreis/Peter I. !

    LG vom HL

  2. Hannes Domingo

    Ich denke nicht das vom Heinz eine Antwort kommt, aber es wäre schön wenn ein s.g. Präsident sich mal über diese Dinge Gedanken macht. Viel Glück von mir Joe!

  3. Casimir Quockularius

    Und? Hat’ s geklappt? Hoffentlich lacht er dich nicht einfach nur aus. Ich wünsche dir von Herzen nur das Allerbeste, lieber Joe, aber dass der Heinz dich für voll nimmt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Falls er es doch tun sollte, würde es mich freuen davon zu hören oder zu lesen.

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